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Norle

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1

Freitag, 20. August 2010, 10:52

unter Aufsicht der Justiz : Neunjähriger sexuell missbraucht

Zitat

Panorama
Freitag, 20. August 2010

Mutmaßlicher Täter vorbestraft

Neunjähriger sexuell missbraucht

In Mecklenburg-Vorpommern wird ein neun Jahre altes Kind sexuell missbraucht. Unter Tatverdacht steht ein 26-Jähriger, der bereits vorbestraft ist und unter Aufsicht der Justiz steht.
Quelle : http://www.n-tv.de/panorama/Neunjaehrige…cle1314301.html

..das muss man erst verstehen : Der vorbestrafte Täter stand unter "Aufsicht der Justiz" und konnte dennoch einen kleinen Jungen in seine Wohnung locken und missbrauchen !!! Eine Veröffentlichung seiner Daten lehnt die Regierung ab könnte ja seine Persönlichkeitsrechte betreffen ... Eltern in der Nähe des Täters warnen wird auch abgelehnt... und auch abgelehnt wird jetzt die Verantwortung zu übernehmen das ein Kind wieder zu Schaden gekommen ist....

/g\

asumang

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2

Freitag, 20. August 2010, 15:45

sobald ein mensch ein verbrechen gegen menschen begeht (raufen, körperverletzung, missbrauch usw......)
hat er seine rechte verloren, auch wenn er/sie die strafe abgebüsst hat

dann passt schonder nachbar auf was so einer macht und nicht die polizei
lg asu


Schreibfehler sind lediglich specialeffects meiner Tastatur!:thumbup:

3

Freitag, 20. August 2010, 19:54

Besonders Straftaten

gegen Kinder sollen härter bestraft werden.
Gruß
Manni

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Norle

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4

Samstag, 21. August 2010, 09:09

Besonders Straftaten

gegen Kinder sollen härter bestraft werden.


..es gibt schon zu genüge Strafen bzw, Strafmasse bei sexuellen Übergriffen an Kindern und Jugendlichen,nur diese müssten zum einen konsequenz durchgeführt und vollstreckt werden. Zum Anderen sollte man diese "Showeinlagen" im Gerichtssaal mal abstellen z.Bsp. "..das der Angeklagte eine schwere Kindheit hatte.." etc. und das so mancher "Wort-Satz- und-Sinnverdreher" die ganze Sache so dreht das das Opfer der Täter..ist ja logisch oder |S| ... darüber hinaus ist es erschreckend wie sich der Gesetzgeber mehr Sorgen um die Beschädigung der Rechte des Täters macht als den Schutz von Opfern und hier insbesondere von Kindern und Jugendlichen....

Im vorliegenden Fall war es dem vorbestraften Täter verboten die Nähe von Kindern zu suchen und obwohl er unter Justizaufsicht stand konnte er ein Kind in seine Wohnung locken..Wie ist das möglich ? Informationen an Eltern in dieser Wohngegend über diesen Vorbestraften lehnt man ja ab,aber haben nicht auch Kinder ein Recht auf Unversehrtheit ? Solange in diesem Lande der Täterschutz ganz gross geschrieben wird werden in unserem Land immer wieder Kinder zu schaden kommen..Leider !

/g\

5

Sonntag, 22. August 2010, 10:15

Im vorliegenden Fall war es dem vorbestraften Täter verboten die Nähe von Kindern zu suchen und obwohl er unter Justizaufsicht stand konnte er ein Kind in seine Wohnung locken..Wie ist das möglich ?

.. weil "unter Aufsicht der Justiz" leider nur bedeutet, dass er sich regelmäßig bei der Bewährungshelferin melden muß.
Er stand nicht unter Bewachung.
=k? !/1




asumang

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6

Sonntag, 22. August 2010, 10:37

was sehr schade ist
natürlich auch nicht durchführbar, da müsste man unendlich viele exekutivbeamte haben
lg asu


Schreibfehler sind lediglich specialeffects meiner Tastatur!:thumbup: