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Norle

Administrator

  • »Norle« ist männlich
  • »Norle« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 10 198

Wohnort: Altena

Beruf: Energieelektroniker FR: Anlagentechnik

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1

Montag, 9. August 2010, 15:16

Straftäter-Daten im Netz - Regierung sagt Nein

Zitat

Montag, 09. August 2010

Straftäter-Daten im Netz

Regierung sagt Nein

Die Bundesregierung lehnt es ab, die jetzt aus der Sicherungsverwahrung freikommenden 80 Schwerkriminellen mit Namen, Adresse und Foto ins Internet zu stellen. Justiz- und Innenministerium verweisen auf Vorbehalte der Datenschützer und möglicherweise verfassungsrechtliche Probleme. Außerdem würde das die Angst der Bürger vor diesen Menschen unnötig schüren.
Quelle : http://www.n-tv.de/politik/Regierung-leh…cle1229296.html

..in den meisten Fällen handelt es sich ja um Täter deren Taten sexuell motiviert waren,daher die Wahl in diesem Forum ...

Es ist in meinen Augen unverantwortlich einen ehemaligen Straftäter von dem immer noch ein hohes Gefahrenpotenial ausgeht ohne weitere Info der Bevölkerung in das sogenannte "normale Leben" zu entlassen,denn dieser Mensch ist nicht "normal" und seinen "Defekt" müssen dann unschuldige Menschen - meist Mädchen,Frauen und Kinder - ausbaden... Verantwortung von Richtern oder so Fehlanzeige ... siehe "Vergewaltiger macht weiter..." Und mit der heutigen Entscheidung ich ich das Gefühl das man sich da Oben mehr Sorgen um die Rechte und Gefühle der Täter macht als die der Opfer...

/g\

alfons1249

Meister

  • »alfons1249« ist männlich

Beiträge: 2 576

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2

Montag, 9. August 2010, 16:37

Es ist in meinen Augen unverantwortlich einen ehemaligen Straftäter von dem immer noch ein hohes Gefahrenpotenial ausgeht ohne weitere Info der Bevölkerung in das sogenannte "normale Leben" zu entlassen
Es ist generell unverantwortlich, daß solche hochgefährlichen Unmenschen überhaupt jemals wieder das "ungesiebte" Tageslicht erblicken dürfen.
Ich sehe es deshalb als oberste Pflicht der Behörden an, die Daten dieser **** im Internet und in den Medien zu veröffentlichen ! !
Die Marionetten der Eurokraten haben, wie immer in vorauseilendem Kadavergehorsam, diese zweibeinigen ("menschlich" kann man da gar nicht schreiben) Zeitbomben auf die Kinder und Frauen dieses Landes losgelassen.
Für jedes Kind und jede Frau, die von einem dieser Freigelassenen wieder angefallen werden, müßten jeweils mindestens Zehn der dafür Verantwortlichen für ihr ganzes Leben lang ins tiefste und dunkelste Verlies geworfen werden.

Hier ist mein Verständnis am Ende ! ! !

Und ich würde keinen einzigen Menschen verurteilen, wenn er eines dieser Sexualmonster lynchen würde, im Gegenteil, der hätte mein vollstes Verständnis.
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


!WQ


!WQ Ich weiß, daß ich nichts weiß! !WQ

3

Montag, 9. August 2010, 18:04

dem schließe ich mich nahtlos an!

4

Montag, 9. August 2010, 21:18

Es ist aus meiner Sicht unverantwortlich einen ehemaligen Straftäter dieser Art in Freiheit zu entlassen.
Lebenslänglich ist das was angemessen ist, und zwar, was das Wort bedeutet.

Nicht korrekt wäre es, die Daten zu veröffentlichen.
Wir sind nicht mehr im Mittelalter, wo Lynchjustiz üblich war..und ganau dazu wäre es der Aufruf..
=k? !/1




5

Montag, 9. August 2010, 21:37

Nicht korrekt wäre es, die Daten zu veröffentlichen.

über andere gefahren will man doch auch informiert werden. da ist ein neuer virus in meiner stadt unterwegs? am reaktor gabs einen schaden, bin ich zu nah dran? kann der waldbrand bis zu meinem haus kommen? wohnt nebenan ein sexualstraftäter und ist er grad auf dem spielplatz unterwegs, wo mein kind auch ist? ich seh bei dem allen kein unterschied. vor gefahren muss gewarnt werden. was für eine gefahr, wo besteht die gefahr und warum. solche informationen können leben retten!

Wir sind nicht mehr im Mittelalter, wo Lynchjustiz üblich war..und ganau dazu wäre es der Aufruf..

dann wäre das problem zumindest gelöst. und vielleicht würde es sogar der abschreckung dienen.

6

Montag, 9. August 2010, 21:46

Ich seh den Unterschied schon..
Sowas hat in Freiheit nichts verloren, so einfach ist das..
Wenn heute die Daten von Straftätern veröffentlicht werden, werden Morgen dann die von Aidskranken, Homosexuellen, Arbeitslosen, oder anderen Personenkreisen, die unliebsam sein könnten, veröffenlicht?


Zitat

dann wäre das problem zumindest gelöst. und vielleicht würde es sogar der abschreckung dienen.
es könnte auch den falschen treffen.. alles schon vorgekommen.
=k? !/1




7

Montag, 9. August 2010, 21:52

Sowas hat in Freiheit nichts verloren, so einfach ist das..

na so einfach ist das ja anscheinend nicht. sonst würden sie ja jetzt nicht draußen rumlaufen.

Wenn heute die Daten von Straftätern veröffentlicht werden, werden Morgen dann die von Aidskranken, Homosexuellen, Arbeitslosen, oder anderen Personenkreisen, die unliebsam sein könnten, veröffenlicht?

da wiederum sehe ich einen unterschied. :) ich würde arbeitslose, homosexuelle und kranke nicht in eine schublade mit kinderfi**ern und mördern werfen. und du auch nicht, wenn du nochmal darüber nachdenkst.

es könnte auch den falschen treffen.. alles schon vorgekommen.

und es könnte - wie jetzt in kassel - auch wieder unschuldige treffen. als neue opfer. kommt weitaus häufiger vor.

8

Montag, 9. August 2010, 21:55

Dass sie draußen rumlaufen ist ja wohl ein Fehler des Gesetzgebers und der sollte schleunigst korrigiert werden..

Ich werfe sie auch nicht in eine Schublade, aber hat man mal mit dem Einen begonnen, gibt es keine Gründe mehr, das Andere zu lassen, mit welcher Berechtigung dann auch?
=k? !/1




9

Montag, 9. August 2010, 22:15

Dass sie draußen rumlaufen ist ja wohl ein Fehler des Gesetzgebers und der sollte schleunigst korrigiert werden..

und wielange wird das schon gefordert? wieviele jahre? was hat sich getan seit dem? es wird doch immer nur geredet. "An ihren Taten sollt ihr sie erkennen." - und wir warten.. und warten.. und warten.. und warten.. und warten..

Ich werfe sie auch nicht in eine Schublade, aber hat man mal mit dem Einen begonnen, gibt es keine Gründe mehr, das Andere zu lassen, mit welcher Berechtigung dann auch?

also ich habe noch nie jemanden nach einer öffentlichen liste von arbeitslosen oder homosexuellen fordern hören. anscheinend können die menschen sehr wohl mensch von müll, also der abfall der da jetzt frei rumlaufen darf, unterscheiden.

10

Montag, 9. August 2010, 23:53

Gemach, gemach.

Zitat

Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung§ 57a StGB). ausgesetzt werden (

Zitat

Ausgestaltung der Rechtsfolgen
Die lebenslange Freiheitsstrafe wird in § 38 Abs. 1 StGB als Ausnahme der zeitigen Freiheitsstrafe definiert, da ihre Dauer unbestimmt ist.


So, wo ist jetzt das Problem, die Sexualstraftäter weiterhin eingesperrt zu lassen?
Da braucht es in meinen Augen keine Wischiwaschi-Sicherungsverwahrung.
Der Typ hat von einem ordentlichen Gericht eine Lebenslange Freiheitsstrafe erhalten.
Die kann, muß aber nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
Hat der bei der Verurteilung keine Lebenslange Haftstrafe bekommen, ist das Maximum 15 Jahre.
Und die sollte der dann auch voll absitzen.

Hallo EU Gerichtshof für Menschenrechte, mal lesen, was im deutschen Gesetz drin steht!

Das gleiche gilt für die Pappnasen in Berlin!

Und das mit den Daten im I-Net ist doch gar nicht nötig.
Was glaubt ihr, wie schnell das die Runde im Viertel, oder im Dorf macht, wer da zugezogen ist?

Kennt jemand von euch den Ort Randerath?
Die wußten das am 2 Tage und seitdem ist dort eine ständige Demo.
Durch die aktuelle Debatte auch wieder von den Medien beachtet.

Alles nachzulesen im BACAA Forum.

Wen`s interessiert, kann mich nach dem Link fragen .. oder selber gucken.

?M?

Asö, die Zitate da oben sind aus Wikipedia

alfons1249

Meister

  • »alfons1249« ist männlich

Beiträge: 2 576

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Beruf: habe ich mehrere

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11

Dienstag, 10. August 2010, 13:24

Ich werfe sie auch nicht in eine Schublade, aber hat man mal mit dem Einen begonnen, gibt es keine Gründe mehr, das Andere zu lassen, mit welcher Berechtigung dann auch?
Das ist genau so eine bescheuerte Scheinargumentation, wie von den Gegnern der Sperrung der Kinderficker-Seiten im Internet benutzt wurde.
Kann ich in keiner Weise nachvollziehen ! ! !
Wenn in dem Gesetz steht, daß die Daten von Kinderfickern und Frauenvergewaltigern und anderen Schwerverbrechern (die genauestens aufgeschlüsselt werden müssen) im Internet veröffentlicht werden, dann können eben nur diese veröffentlicht werden, alles Andere wäre ja gegen das Gesetz.
Diese Argumente greifen ins Leere (wie hoffentlich bald die Zähne und Pins der freigelassenen Unmenschen)
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


!WQ


!WQ Ich weiß, daß ich nichts weiß! !WQ

12

Dienstag, 10. August 2010, 15:13

Laut Gesetz ist es aber im Moment verboten, und das soll auch so bleiben.
Ist erstmal eine Ausnahme gemacht, gibt es kaum noch Argumente, die nächste Ausnahme zu verhindern.

Ich vertrete weiterhin die Meinung, dass die bis zu ihrem Lebensende eingesperrt gehören, und ich möcht mich drauf verlassen können, dass solche Subjekte nicht ins Nachbarhaus ziehen können.
Da wir nicht mehr im Mittelalter leben, brauchen wir auch keine Lynchjustiz.
=k? !/1




13

Dienstag, 10. August 2010, 15:38

Ich vertrete weiterhin die Meinung, dass die bis zu ihrem Lebensende eingesperrt gehören, und ich möcht mich drauf verlassen können, dass solche Subjekte nicht ins Nachbarhaus ziehen können.
Da wir nicht mehr im Mittelalter leben, brauchen wir auch keine Lynchjustiz.

tja, dann wirst du aber damit leben müssen, dass solche subjekte eben doch ins nachbarhaus ziehen und deine kinder bedrohen können. denn das gesetz läßt uns ja im stich, wie wir in diesen tagen alle erleben. und wie heisst es immer so schön? "wir können erst eingreifen, wenn was passiert".. klasse! ein hoch auf die neuzeit! :)