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Quelle : http://www.n-tv.de/politik/Regierung-leh…cle1229296.html
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Montag, 09. August 2010
Straftäter-Daten im Netz
Regierung sagt Nein
Die Bundesregierung lehnt es ab, die jetzt aus der Sicherungsverwahrung freikommenden 80 Schwerkriminellen mit Namen, Adresse und Foto ins Internet zu stellen. Justiz- und Innenministerium verweisen auf Vorbehalte der Datenschützer und möglicherweise verfassungsrechtliche Probleme. Außerdem würde das die Angst der Bürger vor diesen Menschen unnötig schüren.
Es ist generell unverantwortlich, daß solche hochgefährlichen Unmenschen überhaupt jemals wieder das "ungesiebte" Tageslicht erblicken dürfen.Es ist in meinen Augen unverantwortlich einen ehemaligen Straftäter von dem immer noch ein hohes Gefahrenpotenial ausgeht ohne weitere Info der Bevölkerung in das sogenannte "normale Leben" zu entlassen
Ich weiß, daß ich nichts weiß! 
Nicht korrekt wäre es, die Daten zu veröffentlichen.
Wir sind nicht mehr im Mittelalter, wo Lynchjustiz üblich war..und ganau dazu wäre es der Aufruf..
es könnte auch den falschen treffen.. alles schon vorgekommen.
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dann wäre das problem zumindest gelöst. und vielleicht würde es sogar der abschreckung dienen.
Sowas hat in Freiheit nichts verloren, so einfach ist das..
Wenn heute die Daten von Straftätern veröffentlicht werden, werden Morgen dann die von Aidskranken, Homosexuellen, Arbeitslosen, oder anderen Personenkreisen, die unliebsam sein könnten, veröffenlicht?
ich würde arbeitslose, homosexuelle und kranke nicht in eine schublade mit kinderfi**ern und mördern werfen. und du auch nicht, wenn du nochmal darüber nachdenkst.es könnte auch den falschen treffen.. alles schon vorgekommen.
Dass sie draußen rumlaufen ist ja wohl ein Fehler des Gesetzgebers und der sollte schleunigst korrigiert werden..
Ich werfe sie auch nicht in eine Schublade, aber hat man mal mit dem Einen begonnen, gibt es keine Gründe mehr, das Andere zu lassen, mit welcher Berechtigung dann auch?
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Ausgestaltung der Rechtsfolgen
Die lebenslange Freiheitsstrafe wird in § 38 Abs. 1 StGB als Ausnahme der zeitigen Freiheitsstrafe definiert, da ihre Dauer unbestimmt ist.

Das ist genau so eine bescheuerte Scheinargumentation, wie von den Gegnern der Sperrung der Kinderficker-Seiten im Internet benutzt wurde.Ich werfe sie auch nicht in eine Schublade, aber hat man mal mit dem Einen begonnen, gibt es keine Gründe mehr, das Andere zu lassen, mit welcher Berechtigung dann auch?
Ich weiß, daß ich nichts weiß! 
Ich vertrete weiterhin die Meinung, dass die bis zu ihrem Lebensende eingesperrt gehören, und ich möcht mich drauf verlassen können, dass solche Subjekte nicht ins Nachbarhaus ziehen können.
Da wir nicht mehr im Mittelalter leben, brauchen wir auch keine Lynchjustiz.
Internet, Regierung, Schwerkriminellen, Sicherungsverwahrung, Straftäter-Daten
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