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Quelle: tagesschau.de
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Wegen Vergewaltigung war er fast 30 Jahre im Gefängnis. Nun ist der Mann frei. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach eine Sicherungsverwahrung nicht nachträglich verlängert werden darf. Da er weiterhin als gefährlich gilt, wird er rund um die Uhr bewacht. Florian Bahrdt und Eva Lodde berichten.
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Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach eine Sicherungsverwahrung nicht nachträglich verlängert werden darf.
Quelle und mehr: http://www.n-tv.de/politik/Union-denkt-a…cle1182206.html
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Computer, Garten, eigene Küche
Union denkt an Spezial-Gefängnis
Was tun mit Straftätern, die nach Verbüßung der Haft gefährlich bleiben? Die Konzepte gehen weit auseinander. Aus der Hamburger CDU gibt es nun die Idee, ein spezielles Gefängnis zu bauen. Dort müsse sich das Leben von der Strafhaft unterscheiden.
Ich weiß, daß ich nichts weiß! 
Aber auch Deutschland hat sich an die Menschenrechte zu halten.
Und wenn das nicht der Fall ist, muß jemand kommen und darauf aufmerksam machen, dass auch D unterschrieben hat, sich daran zu halten.
ich wette ne million, dass du keine eigenen kinder hast.
ich würde gerne mal sehen, wie du das den eltern von einem vergewaltigten und wie müll weggeworfenen kindes ins gesicht sagst. mehr als unverständliches kopfschütteln wirst du da nicht ernten. bei mir hätten solche täter jeglichen anspruch auf menschenrechte (und atemluft) verwirkt. die sind den dreck unter den fingernägeln nicht wert.
Die Idee ist so alt wie das Problem.die machen es sich sehr einfach. entscheiden von außen und müssen mit den folgen aber nicht leben. vielleicht sollte man die mal mitsamt ihrer ganzen familie direkt ins nachbarhaus eines verurteilten und nun freigelassenen kinderschänder, vergewaltiger und mörder einquartieren. wär interessant zu sehen, wie gut die dann schlafen könnten.
1) Man kann sich das nicht immer so hinbiegen, wie man es gerne hätte.
2) Ansonsten sind wir kein Rechtsstaat mehr, sondern ein Staat von Rechtsverdrehern.
Ich glaube nicht, daß ein Rachegedanke dahinter steht, wenn ein Sexualtäter für immer und ewig weggeschlossen wird - Es ist eindeutig als Opferschutz zu sehen.So verständlich der Rachegedanke auch ist, in Gesetzestexten darf der sich nicht wiederspiegeln.
Ich weiß, daß ich nichts weiß! 
Ich glaube nicht, daß ein Rachegedanke dahinter steht, wenn ein Sexualtäter für immer und ewig weggeschlossen wird
Quelle: wikipedia
Zitat
Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre.
Du siehst doch aber, daß die deutsche Justiz sich noch nicht einmal an ihre eigenen Urteile hält, wie das Beispiel des zu fünf mal lebenslänglich verurteilten deutschen Terroristen jüngst gezeigt hat.Bei 5 vergewaltigten Kindern wären das 5 x Lebenslang.
Gehe ich von jeweils 15 Jahren aus, sitzt der Typ 75 Jahre hinter Gittern.
Ich weiß, daß ich nichts weiß! 
Ich war in Gedanken schon wieder einen Schritt weiter bei dem Ruf nach der Todestrafe.
Diese stellt keine Strafe dar, sondern dient einzig und allein der Befriedigung eigener Rachegelüste.
Das wird aber von offizieller Seite stark bezweifelt.hätte also nur vorteile.
Ich weiß, daß ich nichts weiß! 
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