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Ein 35-jähriger Mann muss für seine tödliche Geisterfahrt dauerhaft hinter Gitter.
Ein Gericht verurteilte ihn wegen Mordes zu 12 Jahren Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung.
Gutachter sind der Meinung, dass der psychisch kranke Mann eine dauerhafte Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Mehr: http://www.welt.de/vermischtes/weltgesch…verurteilt.html
Hätte es nicht gereicht, dem Mann lebenslänglich den Führerschein zu entziehen?
Wie denkt Ihr darüber?
Müsste dann nicht jeder wegen Mordes hinter Gittern, der einen Unfall mit Todesfolge verursacht?
Müsste dann nicht jeder wegen Mordes hinter Gittern, der einen Unfall mit Todesfolge verursacht?
aber nicht jeder fährt auf der falschen richtung der autobahn
Ich weiß, daß ich nichts weiß! 
Wenn also diese Tat als so gravierend eingestuft wurde, daß dem Täter keinerlei Begnadigungen
Wenn also diese Tat als so gravierend eingestuft wurde, daß dem Täter keinerlei Begnadigungen
..ja aber welche Tat ? Bis jetzt lese ich nur von einem schrecklichen Verkehrsunfall a la`"Geisterfahrer" mit Todesopfer... Die "Tat" selbst wurde ja nicht eingestuft ,denn das sogenannte Gutachten bezog sich meiner Meinung auf den Angeklagten und dessen psychische Erkrankung... Nun muss man aber nicht Jemanden der offenbar psychisch krank ist wegen Mordes verurteilen um ihn "wegzusperren" denn da gibt es legale Mittel um so Jemanden in die geschlossene Abteilung einzuweisen...
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In diesem speziellen Fall, ich glaube nein.Hätte es nicht gereicht, dem Mann lebenslänglich den Führerschein zu entziehen?
Um in einem Gutachten als "potentiell gefährlich" eingestuft zu werden muss man schon wirklich krank sein und zwar im forensischen Sinne und deshalb muss die Bevölkerung geschützt werden.
Eben...weshalb ich diese Beispiele genommen habe.Übrigens ,eine Alzheimer Erkrankung oder Phobie hat absolut Nichts mit dem psychischen Krankheitsbild zu tun
Oh nein...gewiss nicht.psychopatische Persönlichkeitsstörung = Soziopathien
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