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Norle

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Mittwoch, 4. Mai 2011, 19:12

Sicherungsverwahrung - Justizministerin sieht sich durch Urteil bestätigt

Zitat

Sicherungsverwahrung

Justizministerin sieht sich durch Urteil bestätigt

Mittwoch, 04.05.2011, 18:24

Nach der Reform ist vor der Reform: Ein höchstrichterliches Urteil zwingt die Politik, die Sicherungsverwahrung noch einmal neu zu regeln. Die Opposition wertet das als Ohrfeige für Schwarz-Gelb, die Justizministerin hält ihren Weg für richtig.
Quelle : http://www.focus.de/politik/deutschland/…aid_624152.html

..ist es einmal möglich das hier in diesem Lande mal ein Gesetz gemacht wird ohne das es nach einiger Zeit vom BVG oder BGH als verfassungswidrig kassiert wird ? Was da vertrödelt wird ist nicht nur Zeit sondern auch ein Haufen Steuergeld oder ?

/g\

alfons1249

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2

Donnerstag, 5. Mai 2011, 07:13

..ist es einmal möglich das hier in diesem Lande mal ein Gesetz gemacht wird ohne das es nach einiger Zeit vom BVG oder BGH als verfassungswidrig kassiert wird ?
Eigentlich wird doch damit das Pferd von hinten aufgezäumt.
Wie kann sich ein Gericht erdreisten, am Wortlaut und an der Ausführung eines von Rechtsexperten angefertigten und von einer Regierung erlassenen Gesetzes herumzukritteln oder es sogar als unwirksam zu bezeichnen ? ? ?
Es kann und darf niemand (außer dem Volk) über einer Regierung stehen, weder ein deutsches Gericht und erst Recht kein ausländisches.
Fakt ist, daß die Richter bei der Sprechung des Urteils "Lebenslänglich/Lebenslang" das auch so meinen müssen.
Weder nach fünfzehn oder fünfundzwanzig Jahren, ist dieses Urteil abgegolten.
Der Gerechtigkeit ist erst dann Genüge getan, wenn der Täter kremiert ist und seine Asche innerhalb der Gefängnismauern verstreut wird.
Und das muß gelten für Mord, Kindesmißbrauch, Kindesmord* und sämtliche Sexualstraftaten.
Derartige Täter sind weder krank, daß sie in eine Therapieanstalt gehen dürfen, noch sind sie überhaupt therapierbar, daß man sie irgendwann einmal wieder auf ihre Opfer loslassen könnte - Sie sind für immer und ewig wegzuschließen.

* Wenn ein Kind durch einen Erwachsenen zu Tode kommt, dann war, ist und bleibt das hinterhältiger feiger Mord, auch wenn diese Rechtsverdreher es als "Totschlag" beschönigen wollen.
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


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3

Donnerstag, 5. Mai 2011, 12:08

Wie kann sich ein Gericht erdreisten, am Wortlaut und an der Ausführung eines von Rechtsexperten angefertigten und von einer Regierung erlassenen Gesetzes herumzukritteln oder es sogar als unwirksam zu bezeichnen ? ? ?

Genau aus dem Grund!

Schwer zu verstehen?
Da fallen die Worte Regierung und Rechtsexperten.
Also Leute, die sich für das Volk einen Dreck interessieren und Rechtsexperten (keine Volljuristen), die Gestzestexte im Sinne eben dieser zusammenschustern.

Wir sollten alle froh sein, dass Volljuristen durch deren Verklausulierungen durchblicken und die Unrechtmäßigkeit erkennen.

alfons1249

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4

Donnerstag, 5. Mai 2011, 12:38

Wir sollten alle froh sein, dass Volljuristen durch deren Verklausulierungen durchblicken und die Unrechtmäßigkeit erkennen.
An welcher Stelle soll die Sicherungsverwahrung unrechtmäßig sein.
Diese Urteile haben aber Deine sogenannten "Volljuristen" gesprochen.
Oder glaubst Du daran, daß diese sich (unrechtmäßig) "Verfassungs"richter nennen, sich einen Dreck um das Volk kümmern ? ? ?
Bisher haben sie doch oft genug gegen den Willen des Volkes und entgegen aller menschlicher Logik (Un)Recht gesprochen.
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Norle

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5

Donnerstag, 5. Mai 2011, 13:31

Politik und Polizei befürchten Millionenausgaben

Zitat

Sicherungsverwahrung

Politik und Polizei befürchten Millionenausgaben

Donnerstag, 05.05.2011, 11:40

Nach dem Urteil zur Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern hagelt es Richterschelte aus Polizei und Politik. CSU-Innenexperte Uhl befürchtet Millionenausgaben für neue Haftanstalten – und Entschädigungszahlungen.
Quelle : http://www.focus.de/politik/deutschland/…aid_624280.html

..also eine Sicherheitsverwahrung darf nicht nach "Haft","Knast" oder so aussehen da leiden die Straftäter drunter... ehr nach "Südsee" oder "Urlaub" oder ja "Therapie" .... Die Krankenkassen genehmigen immer weniger Therapien weil die richtig Geld kosten mit Therapeuten und der richtigen Umgebung... naja das wird dann schon was kosten...

/g\

6

Donnerstag, 5. Mai 2011, 13:37

Da reden wir offenbar aneinander vorbei.
Die Regierenden meine ich mit den "sich einen Dreck scheren".
Und die fragwürdigen Gesetzesvorlagen stammen nicht von den Volljuristen des BGH.

Die von Dir genannten Rechtsexperten handeln doch im Auftrag der Regierung, nicht im Sinne und zum Wohle des Volkes.

Und die Sicherungsverwahrung ist deshalb unrechtmäßig, weil sie nach der eigentlichen Strafverbüssung zur Anwendung kommen soll und sich deshalb von einem Strafvollzug zu unterscheiden hat.
Und das ist eben zur Zeit nicht der Fall.
Die Sicherungsverwahrung darf keine Strafe sein.
Sie soll "nur" die Gesellschaft schützen.


alfons1249

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7

Donnerstag, 5. Mai 2011, 14:17

Die Sicherungsverwahrung darf keine Strafe sein.
Das kann ich so nicht akzeptieren, da geht mir der Humanismus des Strafvollzuges viel zu weit.
In Deutschland ist die Haft doch schon lange keine Strafe mehr.
In einigen anderen Ländern wird das sogar noch weiter getrieben, ich denke da nur an dieses hotelähnliche "Gefängnis" in Österreich.
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8

Donnerstag, 5. Mai 2011, 15:13

..ist es einmal möglich das hier in diesem Lande mal ein Gesetz gemacht wird ohne das es nach einiger Zeit vom BVG oder BGH als verfassungswidrig kassiert wird ? Was da vertrödelt wird ist nicht nur Zeit sondern auch ein Haufen Steuergeld oder ?

Viele Gesetze, die den Bundestag und Bundesrat passieren sind also nicht " wasserdicht " - darüber sollten sich die Politiker

mal Gedanken machen, bevor sie Gesetze verabschieden. Es kostet nicht nur Zeit/Geld, der Bürger bekommt doch hier den

Eindruck < man nimmt es mit der Gesetzesgebung nicht allzu ernst >!

9

Donnerstag, 5. Mai 2011, 16:14

Das kann ich so nicht akzeptieren,

Das wirst Du aber müssen.
Die Sicherungsverwahrung hat eindeutig nach verbüssen der Haftstrafe zu erfolgen.
Sie ist kein Teil der Strafe und muß sich von einer solchen unterscheiden.

Was ist denn mit all den stillgelegten Kasernen?
Die gehören dem Staat, liegen brach und kosten Steuergelder.
Darin könnte man doch die Sicherungsverwahrten unterbringen.
Innerhalb eines solchen Komplexes können/dürfen die sich frei bewegen, raus kommen sie dort aber nicht.
Über die Möglichkeiten, wie letzteres verhindert werden kann, könnte man ja diskutieren.
Ob nun Wachhunde eingestzt werden, oder die Umzäunung unter Strom gesetzt wird ... vieles wäre da möglich.

alfons1249

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10

Donnerstag, 5. Mai 2011, 17:15

Über die Möglichkeiten, wie letzteres verhindert werden kann, könnte man ja diskutieren.
Ganz einfach:
Eine Halskrause oder besser ein Implantat mit Sprengsatz, der hochgeht, wenn sie sich weiter als einen halben Meter dem Zaun nähern.
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


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Freitag, 6. Mai 2011, 04:41

Wer nicht gefährlich ist, darf vielleicht gehen

Zitat

Urteil zur Sicherungsverwahrung

Wer nicht gefährlich ist, darf vielleicht gehen05.05.2011, 19:15

Von Wolfgang Janisch
500 Straftäter werden im Gefängnis festgehalten, obwohl sie ihre Strafe verbüßt haben. In vielen Fällen werden die Gerichte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Entlassung anordnen müssen. Die große Unbekannte in der Übergangsregelung ist die "psychische Störung".
Quelle : http://www.sueddeutsche.de/politik/urtei…eicht-1.1093757

...bei dem Gedanken das nach Gutachten bzw. Sozialprognose über die Freilassung dieser Straftäter entschieden wird ist mir nicht ganz wohl dabei. In der Vergangenheit haben immer öfters diese sogenannten Gutachter Fehlgutachten geliefert mit fatalen Folgen für so manches zufälliges Opfer.

/g\

12

Freitag, 6. Mai 2011, 05:31

Genau dass ist das Problem.
Niemand hat etwas dagegen wenn ein Dieb, Autoschieber, whatever, seine Strafe abgesessen hat und entlassen wird.
Problematisch sind die Gefangenen, die gefährlich sind, bei denen unklar ist ob sie ihre Tat wiederholen werden, die Menschen verletzten oder töten. Viele haben Freude daran andere zu quälen, müssen deshalb rund um die Uhr bewacht werden sobald sie das Gefängnis verlassen haben.

Ein Gutachter sagt, der Mensch ist nicht mehr gefährlich, er wird entlassen und kaum draußen wird das Gutachten Lügen gestraft.
Schlimer noch, es rennen Täter draußen rum, denen die Gutachten gefährliche psychische Störungen bescheinigen und die als nicht therapierbar gelten. Wenn Psychologen so ein Urteil abgeben, suchen sie doch immer nach einer Therapiemöglichkeit, kann man gewiss sein, dieser Mensch wird sich nicht ändern, er wird ein Zeitzünder bleiben und seine nächste Tat ist nur eine Frage der Zeit.

So wie ich es verstanden habe geht es lediglich um die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Wird sie sofort angeordnet, beim Gerichtsverfahren, gibt es diese Probleme nicht. Korrekt?
Diejenigen, die zu klug sind, um sich in der Politik zu engagieren,
werden dadurch bestraft, dass sie von Leuten regiert werden, die dümmer sind als sie.


( Platon )
|11t

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Freitag, 6. Mai 2011, 06:59

So wie ich es verstanden habe geht es lediglich um die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Wird sie sofort angeordnet, beim Gerichtsverfahren, gibt es diese Probleme nicht. Korrekt?
Ja, auch . . .
Vorherrschendes Ziel der europäischen "Richter" und der gehorsamen deutschen Gerichtsbarkeit ist die eindeutige Verbesserung der Qualität der Unterbringung derartiger Unmenschen.
Man verlangt, daß sich die Sicherungsverwahrung, da ja angeblich die Strafe abgegolten sei, fast so gestalten solle, wie ein Leben in Freiheit.
Da aber im Prinzip derartige Täter ihr Recht auf Freiheit, worauf diese seltsamen und unverständlichen Urteile pochen, praktisch für immer und ewig verwirkt haben, ist diese unmögliche Forderung logisch nicht nachvollziehbar.
Da sie weder therapiert noch sozialisiert werden können, ist doch auch jeglicher soziale Kontakt völlig überflüssig, jegliche Anhebung des Status als Gefängnisinsasse ergebnislos und steigert die Gefahr eines Ausbruches und der Fortführung ihrer Untaten bis ins Unkontrollierbare.
Eine Justizministerung, die heutzutage immer noch den alten Zopf der "Heilung" und "Therapierbarkeit" von Gewalttätern hoch hält, trägt, hegt und pflegt, ist praktisch untragbar, weil sie den Opferschutz damit völlig aushebelt und nur unschuldige Menschen gefährdet.
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Freitag, 6. Mai 2011, 11:55

..ich versteh`nur nicht warum da jetzt so ein "Aufstand" gemacht wird.... Ich meinen Augen haben die alle einen "Defekt" ob nur psychisch oder von Chromosonen lassen wir dahin gestellt und solchen Leuten wird am besten in einer geschlossenen Anstalt am besten geholfen oder ?

/g\