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Norle

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  • »Norle« ist männlich
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Beiträge: 10 181

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1

Freitag, 14. Januar 2011, 09:33

Sicherungsverwahrung rechtswidrig - "Ich lasse keinen raus"

Zitat

Sicherungsverwahrung rechtswidrig: Reaktionen

"Ich lasse keinen raus"14.01.2011, 08:15


"Der Niedersachse bleibt stur": CDU-Justizminister Busemann warnt, dass manche Verbrecher eben nicht resozialisiert werden könnten - wie andere CDU-Politiker will er das Urteil des Straßburger Menschenrechtsgerichts zur deutschen Sicherungsverwahrung ignorieren.
Quelle : http://www.sueddeutsche.de/politik/siche…-raus-1.1046302

..so ein Richter ,also so ein gebildeter Mensch in einer Robe, mag ja intellegent sein und anhand von dicken Gesetzbüchern "waise" Urteile fällen wie jetzt auch am Strassburger Menschenrechtsgericht... Nun darf aber nicht der Eindruck entstehen - und macht es im Moment - als wenn nur besonders gefährliche Straftäter einen Anspruch auf jene Menschenrechte hätte und man sie - die Vergewaltiger und Serienstraftäter - frei rumlaufen lassen soll.... Frage bleibt haben die Opfer - meist Frauen und Kinder - kein Anrecht auf Schutz durch die Menschenrechte ? oder hab`ich da was verpasst ?

/g\

alfons1249

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2

Freitag, 14. Januar 2011, 11:09

Opfer- oder Täterschutz, das ist hier die Frage.


Die Haltung des niedersächsischen Justizministers finde ich mehr als nur aufrecht.
Dieser Mann läßt sich nicht durch irgendwelche dahergelaufenen eurokratischen Menschenrechtsverdreher einschüchtern.
Immerhin ist Niedersachsen ein deutsches Bundesland und schließlich sollte ja eigentlich Deutschland oder genauer die Bundesrepublik ein souveräner Staat sein und in die Inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates kann und darf sich niemand, also wirklich niemand einmischen.
Ansonsten könnte ja die ganze Berliner Truppe sofort ihre Sachen packen und Deutschland den eurokratischen Schädlingen überlassen, auf dem besten Wege sind sie ja schon.
In der Frage der Sicherungsverwahrung muß die deutsche Justiz hart bleiben, denn diese Täter sind weder therapier- noch heilbar und müssen zwingend für den Rest ihres schäbigen Daseins hinter Gittern bleiben - Wie das nun heißt oder wie das aussehen wird, bleibt der Phantasie der Ausführenden überlassen, Hauptsache war, ist und bleibt, daß diese Täter in der Freiheit auftauchen dürfen.
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


!WQ


!WQ Ich weiß, daß ich nichts weiß! !WQ

3

Freitag, 14. Januar 2011, 16:12

RE: Sicherungsverwahrung

Ich hab mir das je gestern schon in den Nachrichten zu Gemüte geführt.
Aufschlußreich war das Interview zum Straßburger Richterspruch mit Frank Bräutigam.
Darin wird nochmals klargestellt, dass es nicht um die Sicherungsverwahrung an sich geht, sondern um die nachträglich verhängte.
Auch soll sich der Freiheitsentzug bei einer Sicherungsverwahrung deutlich von einem Freiheitsentzug im Strafvollzug unterscheiden.

Wobei ich persönlich das genze Brimborium eh nicht so richtig nachvollziehen kann.
Sollte ein Straftäter (egal welche Tat) die Höchststrafe - also Lebenslänglich - bekommen, sagt das StGB doch eindeutig, das diese Strafe unbegrenzt ist, mindestens jedoch 15 Jahre.
Wenn die also nach oben keine Grenze hat, wozu dann eine Sicherungsverwahrung?
Der Mensch sitzt halt dann seine unbegrenzte, lebenslange Strafe ab.

Ein Verbrecher, der nur einen zeitlich begrenzten Freiheitsentzug im Urteil hat, könnte allerdings wiederum zu einer anschließenden Sicherungsverwahrung verdonnert werden.
Wenn da also jemand zum dritten mal wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht steht, bekommt er halt die üblichen 3 - 5 Jahre und gleich bei der Urteilsverkündung wird festgehalten, dass es eine anschließende Sicherungsverwahrung gibt.
Nach verbüßen der eigentlichen Strafe kann er dann meinetwegen während der weiteren Verwahrung an Anti-Aggressionssitzungen und Therapien teilnehmen, um die Zeit der Sicherungsverwahrung zu verkürzen.

Und das geht sogar mit den Menschenrechtskonventionen konform, so dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entspannt zurücklehnen kann.
Jedenfalls in Bezug auf Deutschland.