Als erstes steht hier doch eine Frage im Raum:
Ist diese Bundesrepublik nicht souverän genug um ihre eigenen Strafgesetze gegenüber irgendwelchen dahergelaufenen Menschenrechts-Fuzzis durchsetzen zu können ? ? ?
Die Denkansätze, welche in dem Tagesschau-Interwiev erläutert werden, gehen von völlig falschen Voraussetzungen aus.
Dort wird immer nur der Täterschutz und eine angebliche Therapierbarkeit in den Vordergrund gestellt.
Sexualtäter sind aber niemals therapierbar, sie sind ihr Leben lang eine tickende Zeitbombe und damit unberechnenbar und erst recht nicht "heilbar", denn sie sind nicht krank.
Traurige Tatsache ist aber, daß niemand vom Opferschutz redet, geschweige denn in deren Sinne handelt.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten, wobei die eine schon lange im Gesetz verankert ist:
Die Sicherungsverwahrung, die nicht durch juristische und menschenrechtliche Spitzfindigkeiten unterlaufen werden dürfte
Da aber das ganze Justizsystem samt seinen Gesetzen renovierungsbedürftig ist, erscheint eine zweite Möglichkeit effektiver:
Eine Verschärfung des Strafmaßes auf eine Endgültigkeit, und das heißt nun eben nur "lebenslang" und das im Sinne des Wortes ein Leben lang