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Norle

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1

Mittwoch, 7. September 2011, 17:45

[Urteil] Sturz auf unsicherem Gehweg - Gemeinde muss nicht zahlen

Zitat

Mittwoch, 07. September 2011

Sturz auf unsicherem Gehweg

Gemeinde muss nicht zahlen

Eine Gemeinde ist für die Sicherheit auf ihren Gehwegen verantwortlich. Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Fußgänger grundsätzlich erwarten darf, dass der Gehweg mängelfrei ist und immer gefahrlos benutzt werden kann. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Jena klargestellt. Eine Gemeinde ist also nicht zwangsläufig haftbar, wenn ein Fußgänger wegen einer gut erkennbaren Gefahrenquelle stürzt (Az: 4 U 1040/10).
Quelle : http://www.n-tv.de/ratgeber/Gemeinde-mus…cle4245116.html

Hmm.. also wenn ich nicht als Fussgänger erwarten darf das ein Gehweg mangelfrei und gefahrlos zu benutzen sei für was zahle ich da Steuern an die Gemeinde oder Komune ? Ich habe ehr den Eindruck man will sich vor den vielen Schlaglöchern,Strassen- und Gehwegschäden aus der Verantwortung ziehen....

/g\


2

Mittwoch, 7. September 2011, 20:35

Im Urteil heisst es:

Zitat

Die Klägerin war auf einem Gehweg gestürzt, weil zwei Gehwegplatten fehlten.
Sie monierte, die Platten seien schon längere Zeit locker gewesen.
Bei der Sachlage kann ich das Urteil voll und ganz nachvollziehen und meine, dass es überhaupt nichts mit "aus der Verantwortung ziehen" zu tun hat.

3

Donnerstag, 8. September 2011, 10:39

Zitat

Gemeinde ist also nicht zwangsläufig haftbar, wenn ein Fußgänger wegen einer gut erkennbaren Gefahrenquelle stürzt


Die öffentlichen Gehwege und Strasse sind doch schon seit Jahren eine Gefahrenquelle für Leib und Seele - das hätte

das Gericht aber berücksichtigen müssen.

Norle

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4

Donnerstag, 8. September 2011, 11:07

Bei der Sachlage kann ich das Urteil voll und ganz nachvollziehen und meine, dass es überhaupt nichts mit "aus der Verantwortung ziehen" zu tun hat.
..nun.. ich hab`mich ja auch nicht auf den vorliegenden Fall bezogen,sondern auf die Formulierung im Eingangsbeitrag #1:

Zitat

Eine Gemeinde ist für die Sicherheit auf ihren Gehwegen verantwortlich. Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Fußgänger grundsätzlich erwarten darf, dass der Gehweg mängelfrei ist und immer gefahrlos benutzt werden kann. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Jena klargestellt. Eine Gemeinde ist also nicht zwangsläufig haftbar, wenn ein Fußgänger wegen einer gut erkennbaren Gefahrenquelle stürzt (Az: 4 U 1040/10).
Anderseits muss ich vielleicht meine Unfallversicherung erhöhen (Wegeunfall von und zur Arbeit) wenn ich wie oben schon erwähnt mit Unfallgefahr rechnen muss... Die Komunen sind schon seit langem nicht mehr in der Lage kleinere Schäden etc. an Gehwegen und Strassen zu beheben. Und mit so einem Urteil kann man sich gut herauswinden...

/g\






5

Donnerstag, 8. September 2011, 12:29

Anderseits muss ich vielleicht meine Unfallversicherung erhöhen (Wegeunfall von und zur Arbeit)
Wieso das denn??
Ein Wegeunfall zur und von der Arbeit ist ein Arbeitsunfall und über die Berufsgenossenschaft versichert.


Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Fußgänger grundsätzlich erwarten darf, dass der Gehweg mängelfrei ist und immer gefahrlos benutzt werden kann.
Das sehe ich ähnlich.
100% sicher und in Ordnung gibt es nicht, nicht mal beim Privatmann.
=k? !/1




Norle

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6

Donnerstag, 8. September 2011, 14:34

Wieso das denn??
Ein Wegeunfall zur und von der Arbeit ist ein Arbeitsunfall und über die Berufsgenossenschaft versichert.
..Nun kann ja die Berufsgenossenschaft oder mein Chef sagen .."Wir zahlen nicht !..Du hast doch gewusst wie gefährlich die Gehwege zur Bushaltestelle sind !"...Oder das Gleiche im Winter wenn der Komune Personal und Salz zum streuen fehlt...

/g\

7

Donnerstag, 8. September 2011, 14:52

Das ist Quatsch.

Wenn Du beim zu Fuß laufen verunglückst und Dir was brichst, zahlt die Krankenversicherung.
Hab ich selbst auf einem öffentlichen Bürgersteig gehabt und es ist anstandslos durchgelaufen.
Ist die Krankenversicherung der Meinung, das die Unfallursache ein Versäumnis der Gemeinde ist, holt sie es sich von der Gemeinde zurück.
Als Bürger hat man damit nichts am Hut.

Ist es auf dem Weg zur Arbeit passiert, oder auf dem Heimweg, zahlt die BG.

Wurde die Streupflicht vernachlässigt, zahlt dessen Versicherung, der dafür zuständig war,
also entweder die Gemeinde, wenn es auf öffentlichem Grund war, oder der Anlieger (Hapftpflichtversicherung), der seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Niemand bleibt also auf den Krankenhauskosten sitzen.
In dem hier vorliegenden Fall wollte die Frau Schadenersatz.
Sie argumentierte, dass am Nachmittag der Weg begehbar war, aber schon längere Zeit Platten lose waren, also wackelten.
Der Sturz geschah am Abend, weil zwei Platten fehlten, die offensichtlich dritte in der Zwischenzeit entfernt hatten.
Sie hat den Prozeß verloren, weil der Gemeinde, berechtigterweise, nicht auferlegt werden kann, dass sie immer und unmittelbar die Schäden finden und beseitigen kann.
Ein weiterer Punkt in der Urteilsbegründung war, dass sie den unbeleuchteten Teil des Gehweges benutzt hat, obwohl der Gehweg gegenüber beleuchtet war.
Pech gehabt, aber ich kann das Urteil so nachvollziehen und finde es ok.


Das Wort Schadenersatz beschreibt für mich, dass sie zusätzlich was haben wollte.

Die Urteilsbegründung ist zu finden auf:
http://www.ra-skwar.de/urteile/OLG%20Thueringen%204%20U%201040-10.htm?reload_coolmenus
=k? !/1