Das ist Quatsch.
Wenn Du beim zu Fuß laufen verunglückst und Dir was brichst, zahlt die Krankenversicherung.
Hab ich selbst auf einem öffentlichen Bürgersteig gehabt und es ist anstandslos durchgelaufen.
Ist die Krankenversicherung der Meinung, das die Unfallursache ein Versäumnis der Gemeinde ist, holt sie es sich von der Gemeinde zurück.
Als Bürger hat man damit nichts am Hut.
Ist es auf dem Weg zur Arbeit passiert, oder auf dem Heimweg, zahlt die BG.
Wurde die Streupflicht vernachlässigt, zahlt dessen Versicherung, der dafür zuständig war,
also entweder die Gemeinde, wenn es auf öffentlichem Grund war, oder der Anlieger (Hapftpflichtversicherung), der seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Niemand bleibt also auf den Krankenhauskosten sitzen.
In dem hier vorliegenden Fall wollte die Frau Schadenersatz.
Sie argumentierte, dass am Nachmittag der Weg begehbar war, aber schon längere Zeit Platten lose waren, also wackelten.
Der Sturz geschah am Abend, weil zwei Platten fehlten, die offensichtlich dritte in der Zwischenzeit entfernt hatten.
Sie hat den Prozeß verloren, weil der Gemeinde, berechtigterweise, nicht auferlegt werden kann, dass sie immer und unmittelbar die Schäden finden und beseitigen kann.
Ein weiterer Punkt in der Urteilsbegründung war, dass sie den unbeleuchteten Teil des Gehweges benutzt hat, obwohl der Gehweg gegenüber beleuchtet war.
Pech gehabt, aber ich kann das Urteil so nachvollziehen und finde es ok.
Das Wort Schadenersatz beschreibt für mich, dass sie zusätzlich was haben wollte.
Die Urteilsbegründung ist zu finden auf:
http://www.ra-skwar.de/urteile/OLG%20Thueringen%204%20U%201040-10.htm?reload_coolmenus