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Staatsvertrag zwingt zum Löschen von Online-Inhalten
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Warum Sie nicht mehr finden, was Sie suchen
Staatsvertrag zwingt zum Löschen von Online-Inhalten
Was heute irgendwo auf der Welt ins Netz gestellt wird, kann in der Regel bis auf weiteres abgerufen werden. Was einmal veröffentlicht wurde, vergrößert die universelle Bibliothek im Netz. Jeder Mensch mit Internet-Anschluss hat so freien Zugang zu vielfältigen Informationen, zu Entwicklungen aktueller und vergangener Ereignisse überall auf der Welt, in Deutschland oder vor der eigenen Haustür.
Beschränkung der Öffentlich-Rechtlichen
Für die öffentlich-rechtlichen Onlineangebote gilt das künftig eingeschränkt. Denn nur ein Bruchteil der Inhalte, die erhalten werden könnten, darf auch im Netz bleiben. So sind dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag enge Grenzen im Internet gesetzt worden.
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Quelle: www.tagesschau.de
Soviel zum Thema Betriebe verstaatlichen.
Für die privaten Nachrichtendienste gilt das nämlich nicht.
Blöd-online z. B. kann seine fragwürdigen Meldungen bis zum Sankt Nimmerleinstag im Netz lassen.
