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Kein Millionen-Schadenersatz - Opfer hat nur Recht auf Rente
Weiterhin gibt es bei uns in Deutschland keinen millionschweren Schadenersatz... mehr >
..sicher wäre eine Einmalzahlung in Millionenhöhe leicht verlockend,aber wie im vorliegenden Fall finde ich es nachhaltiger das für Pflege gesorgt wird. So ein einmaliger Batzen Geld kann nur einmal ausgegeben werden und ob dann das Geld richtig bzw. gut hinsichtlich der Pflege- und Hilfekosten angelegt wird, ist fraglich..
Und das ist auch der Unterschied zwischen uns und den USA, die zwar da einmalig einen hohen Betrag zahlen und damit ist für sie der Fall gegessen.
ob dann das Geld richtig bzw. gut hinsichtlich der Pflege- und Hilfekosten angelegt wird, ist fraglich..
jemand der eine solche Summe erstreitet, hat hoffentlich nicht seine persönliche Bereicherung als Ziel..
Immerhin hätte eine solche Summe, angelegt, einen hübschen Zinseffekt, ein behindertengerechter Umbau könnte vorgenommen werden, etc..
Die Versicherung kommt jedenfalls bei dieser Lösung recht besser weg.
Die Entschädigungssumme soll 20.000 bis 30.000 € im Quartal betragen.
Geht man von einer monatlichen Zahlung von 8.000 € aus, dann zahlt die Versicherung bis zum Jahr 2063 = 4,99 Mio. €
Zahlt sie 10.000 € pro Monat, dann summiert sich die Leistung auf 6,24 Mio €, plus Schmerzensgeld, damit liegt die zu leistende Gesamtsumme immer noch unter den geforderten 7,2 Mio €..
..Aber so ist per Urteil bis zum Jahre 2063 für die pflegebedürftige Frau finanzell alles geregelt,wobei wenn man die Summe angelegt hätte vielleicht hier und da vielleicht Verluste oder Ausfälle entstehen könnten.. Und das kann immer wiedermal passieren
Und das ist auch der Unterschied zwischen uns und den USA, die zwar da einmalig einen hohen Betrag zahlen und damit ist für sie der Fall gegessen
Diese Variante - einen einmalig hohen Betrag zu zahlen - für die bessere Lösung. Natürlich ist eine " Ratenzahlung " für die
Versicherung vorteilhafter, sie kann mit dem Geld arbeiten, zu ihren Gunsten vermehren. Auf der anderen Seite, die/der Bedürftige
kann mit der ausgezahlten Gesamtsumme, seine Lebensqualität verbessern ,denn die bekommt man auch in Deutschland nicht zum
Nulltarif.
Man könne auch eine Teillösung nehmen, man zahlt die Hälfte der zugesprochenen Summe aus und den Rest in Abschlägen -so käme
jeder zu seinem " Recht " oder doch nicht...