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Norle

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  • »Norle« ist männlich
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1

Dienstag, 29. November 2011, 18:52

Gebetsraum-Streit geht weiter - Bleibt Berlin auf dem Teppich?

Zitat

Dienstag, 29. November 2011

Gebetsraum-Streit geht weiter

Bleibt Berlin auf dem Teppich?

von Sebastian Schöbel
Ein muslimischer Gymnasiast will in der Schule beten, die Schulleitung verbietet das. Der Streit landet vor Gericht und spaltet: Wie weit darf Religionsfreiheit gehen? Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Die Geschichte eines Gerichtsfalles, der Maßstäbe für das multikulturelle Leben in Deutschland setzt.
Quelle : http://www.n-tv.de/politik/dossier/Bleib…cle4885436.html

..Wenn man Christ ist - also Protestant oder Katholisch - kann man ja eigentlich überall und nirgends beten wenn man will . Und die Zwiesprache mit Gott sehe ich als Privatsache jeden Einzelnen an und daher kann man Behörden,Schulen etc. nicht verdonnern dementsprechende Örtlichenkeiten zu Verfügung zu stellen. Das Anhänger des Islam zum Beten noch einige Utensilien brauchen ist bekannt und man will ihnen nicht ihre Religionsfreiheit nehmen,aber irgendwo muss sich das mit unseren Alltag decken...

/g\


2

Dienstag, 29. November 2011, 19:12

Auch Religionsfreiheit sollte ihre Grenzen haben und die hört da auf, wo diese in die Rechte anderer

Personen/Schüler eingreift. Die Schüler haben Anspruch auf einen störungsfreien Unterricht, der durch

dieses Beten gestört wird.

Als Atheist kann ich nur sagen -"Religionen, egal welcher Art - gehören nicht in den Schule ", dann gebe

es solche Probleme nicht.


3

Dienstag, 29. November 2011, 19:14

Scheint Mekka in Berlin angekommen zu sein. :thumbdown:
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen. Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen. -+=

alfons1249

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4

Mittwoch, 30. November 2011, 09:17

Als Atheist kann ich nur sagen -"Religionen, egal welcher Art - gehören nicht in den Schule ", dann gebe es solche Probleme nicht.
Dazu muß man nicht unbedingt Atheist sein.
Das Grundgesetz beinhaltet die strikte Trennung von Kirche und Staat - Auf dem Papier . . .
Aber allein schon durch die staatliche Eintreibung der Kirchensteuer, die finanzielle Absicherung der Gehälter der Kirchenoberen und, als drittes aber nicht letztes Beispiel der Religionsunterricht an den staatlichen Schulen, wird dieses festgeschriebene Gesetz total unterlaufen.
Nur mal so: Welche Bayerische Schule hält sich denn an das Urteil zum Kruzifix-Verbot ? ? ?
Heißt es nicht im gg Artikel 3, Absatz 3:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Ergo kann es keinerlei Sonderbehandlung für Angehörige irgendeiner Religionsgemeinschaft geben, denn ansonsten werden ja diese bevorzugt und alle anderen benachteiligt.
Also hat sich laut Grundgesetz die Einrichtung von Gebetsräumen an staatlichen Schulen erledigt.
Gg Artikel 4, Absatz 1 sagt:
"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."
Es kann also jeder glauben, was er will, es steht aber nirgends wo er will.
Also hat er seine Religion in seinen Privaträumen und/oder von privater Hand errichteten Einrichtungen auszuüben.
Die ungestörte Religionsausübung (gg Art. 4, Abs. 2) ist somit gewährleistet.
Allerdings widerspricht sich dieses (noch immer provisorische) Grundgesetz in der Frage der Trennung von Kirche und Staat im gg Artikel 7, Absatz 3, wenn es heißt:
"Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt."
Allerdings wird in der Praxis ebenfalls wieder ein Artikel unterlaufen.
Denn im gg Artikel 7, Absatz 2 heißt es:
"Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen."
Dieses Bestimmungsrecht ist nicht an allen Schulen gegeben oder möglich.
Also um es auf einen Punkt zu bringen:
Religion und Religionsunterricht hat an staatlichen Schulen nichts aber auch gar nichts zu suchen.
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


!WQ


!WQ Ich weiß, daß ich nichts weiß! !WQ

5

Mittwoch, 30. November 2011, 09:43

Scheint Mekka in Berlin angekommen zu sein.


Ja, das ist schlimm genug. Es ist doch hinreichend bekannt, dass der Islam beabsichtigt, das Christentum zu unterwandern.
-+= Ovidia

6

Mittwoch, 30. November 2011, 14:43

Es ist doch hinreichend bekannt, dass der Islam beabsichtigt, das Christentum zu unterwandern.

Dass wird wohl nicht klappen.
=k? !/1




tourist

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7

Mittwoch, 30. November 2011, 15:38

Ich kenne einen Fall,

da hat eine Schülerin von der Schulleitung eínen Gebetsraum gefordert, in dem sie ungestört beten wollte, allein versteht sich,

also hat die Schulleitung, um den Frieden in der Schule nicht zu stören, dem entsprochen.

Die Schülerin bekam einen kleinen Nebenraum zur Verfügung gestellt, sie konnte, wenn sie wollte, den Zimmerschlüssel

bei der Schulsekretärin abholen.

Nach Auskunft der Schulsekretärin wurde der Schlüssel nicht ein einziges mal abgeholt, was schließt man daraus,

die Schülerin, übrigens eine Türkin, wollte nur ihren Wíllen durchsetzen.

Ein ähnlicher Fall ist wohl nun in Berlin anhängig, denke ich mal.
:) Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf. ~k02

Norle

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8

Mittwoch, 30. November 2011, 16:33

Gebetsraum-Streit - Muslimischer Schüler unterliegt

Zitat

Mittwoch, 30. November 2011

Gebetsraum-Streit

Muslimischer Schüler unterliegt

Mit Gott im Gebet zu sprechen steht im Mittelpunkt vieler Glaubensrichtungen. Doch eine Schule ist nicht verpflichtet, dafür die Möglichkeit zu schaffen. Vor allem dann nicht, wenn an der Schule Kinder und Jugendliche aller Religionen vertreten sind. So urteilt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Quelle : http://www.n-tv.de/politik/Muslimischer-…cle4897001.html

..das Urteil kann man grundsätzlich begrüssen,denn hätte man jetzt hier im Einzelfall nachgegeben wären Morgen Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften gekommen und wollten IHRE Extrawurst.... Nee,das Urteil ist okay

/g\