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Quelle : http://www.sueddeutsche.de/politik/urtei…rmien-1.1039042
Zitat
Urteil des Menschenrechts-Gerichtshofs
Das Recht der Spermien
21.12.2010, 17:33
Ein Kommentar von Heribert Prantl
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Vater ist Vater, unabhängig von seinem Verhalten. Das Urteil ist ein Sprengsatz für Zehntausende Familien.
Ich weiß, daß ich nichts weiß! 
Deren Rechte müssen geschützt werden, vollkommen richtig denn es gibt genug Mütter, die ihre Kinder gegen den Kindesvater ausspielen.Das Gesetz schützt aber nun die Rechte der Väter, die Kontakt zu ihren Kindern wollen
Und das war, ist und bleibt ihr gutes Recht ! ! !weil die Mütter das unterbinden.
Ich weiß, daß ich nichts weiß! 
Es ging bei der Bemerkung nämlich um (zahlende) Väter, die den Kontakt möchten, aber nicht bekommen.
Die Zahlungen dürfen sie deshalb jedoch nicht aussetzen.
Das sehe ich ebenso.Wenn ich als nicht leiblicher Vater in ein Leben investiert habe - in Liebe, Fürsorge und Wohl des
Kindes - möchte ich auch vom Gesetz her das alleinige Recht haben, Vater zu sein.
Ich weiß, daß ich nichts weiß! 
Ob der Vater nun seiner Zahlungspflicht nachkommt oder nicht, ist doch beim Umgangsrecht (welch blödes Wort für etwas, was es gar nicht gibt) völlig nebensächlich.
Wenn die Mutter, oder eben der zurückgelassene Partner, die/der das (grundsätzlich nur alleinige) Sorgerecht hat, entscheidet, daß das Kind keinen Kontakt zu der/dem aus der Partnerschaft ausgebrochenem Menschen, haben soll/darf, dann muß das so akzeptiert werden.
Grundsätzlich liegen alle Rechte bei den Elternteilen, die das Kind lieben, hegen und pflegen und ihm den Lebensmittelpunkt geben.
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