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Norle

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1

Dienstag, 21. Dezember 2010, 18:35

Urteil des Menschenrechts-Gerichtshofs : "Vater ist Vater"


Zitat

Urteil des Menschenrechts-Gerichtshofs

Das Recht der Spermien

21.12.2010, 17:33

Ein Kommentar von Heribert Prantl
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Vater ist Vater, unabhängig von seinem Verhalten. Das Urteil ist ein Sprengsatz für Zehntausende Familien.
Quelle : http://www.sueddeutsche.de/politik/urtei…rmien-1.1039042

"Vater ist Vater" könnte ich ja noch mitunterschreiben aber bei dem "egal welches Verhalten" streikt es bei mir....

/g\

2

Mittwoch, 22. Dezember 2010, 05:42

Nicht das erste schlechte Urteil des EU Gerichtshofes.

Ein Vater, der sich nie um sein Kind gekümmert hat, weder Unterhalt gezahlt noch sonst physisch für den Nachwuchs da war, hat sein Rechte verwirkt.
Alles andere ist unsinnig.

Allein dies "kann erzwungen werden" finde ich schon eine Unverschämtheit.
Die Menschen sind grob in drei Kategorien einzuteilen:
Die Wenigen, die dafür sorgen, das was geschieht.
Die Vielen, die zuschauen, wie was geschieht
und die überwältigende Mehrheit die keine Ahnung
hat, was überhaupt geschieht.


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alfons1249

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3

Mittwoch, 22. Dezember 2010, 07:00

Da sind die deutschen Gesetze doch genau so bekloppt.
Denn laut Gesetz kann ein unwilliger Vater von der Mutter gezwungen werden Kontakt mit "seinem" Kind aufzunehmen.
In beiden Fällen, also bei einer Trennung der Eltern kann und darf es nicht dazu kommen, daß ein Kontakt des "entfernten" Elternteiles zu dem beim anderen verbliebenen Kind praktisch erzwungen werden kann.
Man stelle sich mal vor, was das für eine extreme psychischer Belastung für das Kind ist, wenn zum Beispiel beide ehemaligen Partner jeweils einen neuen Partner gefunden haben.
Das Kind weiß doch dann überhaupt nicht mehr, wer nun Roß und Reiter ist - Zwei Väter und Zwei Mütter, alle wollen an der Erziehung des Kindes Teilnehmen - Armes Kind, das ist doch geschädigt bis ans Ende seiner Tage.
Erziehungsberechtigt hat derjenige zu sein, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt und der hat das alleinige Sorgerecht zu haben
Eine andere Regelung gibt es nicht.
Aber nun wollen die Eurokraten Mutter oder Vater zwingen, auch nach völliger Vernachlässigung der Elterlichen Pflichten des Partners, diesem ein "Umgangsrecht" zu gewähren - Was für ein Schwachsinn . . .
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


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4

Mittwoch, 22. Dezember 2010, 11:06

Das Gesetz schützt aber nun die Rechte der Väter, die Kontakt zu ihren Kindern wollen, ihn aber nicht bekommen, weil die Mütter das unterbinden.
=k? !/1




5

Mittwoch, 22. Dezember 2010, 11:21

Das Gesetz schützt aber nun die Rechte der Väter, die Kontakt zu ihren Kindern wollen
Deren Rechte müssen geschützt werden, vollkommen richtig denn es gibt genug Mütter, die ihre Kinder gegen den Kindesvater ausspielen.
Dem muss Einhalt geboten werden.

Allerdings gehts in dem Bericht auch um Väter, die sich jahrelang gar nicht um ihre Kinder gekümmert haben, nicht mal Unterhalt gezahlt haben und diese haben, meiner Ansicht nach, ihr Recht verwirkt wieder Kontakt zu den Kindern aufnehmen zu dürfen.

Wenn die Kids alt genug sind um selbst zu entscheiden, sieht es anders aus.
In den meisten Fällen wünschen die dann allerdings selbst keinen Kontakt mehr zu dem Elternteil.
Die Menschen sind grob in drei Kategorien einzuteilen:
Die Wenigen, die dafür sorgen, das was geschieht.
Die Vielen, die zuschauen, wie was geschieht
und die überwältigende Mehrheit die keine Ahnung
hat, was überhaupt geschieht.


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alfons1249

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6

Mittwoch, 22. Dezember 2010, 11:35


weil die Mütter das unterbinden.
Und das war, ist und bleibt ihr gutes Recht ! ! !
Wenn der das Sorgerecht besitzende Erziehungsberechtigte der Meinung ist, daß der ehemalige Partner oder, hier in diesem seltsamen Gesetz, der Erzeuger (denn mehr ist er nicht) mit der Familie nichts mehr zu tun haben darf/soll, dann hat man sich danach zu richten.

Kein einziger Außenstehender hat da überregulierend Einfluß nehmen zu dürfen.
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


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7

Mittwoch, 22. Dezember 2010, 20:02

Na Alfons?
Wie war das noch gleich, mit dem sinnerfassenden Lesen?

Es ging bei der Bemerkung nämlich um (zahlende) Väter, die den Kontakt möchten, aber nicht bekommen.
Die Zahlungen dürfen sie deshalb jedoch nicht aussetzen.

Also ent oder weder ...

Wenn also ein Mann per Gesetz gezwungen werden kann, Unterhalt für sein gezeugtes Kind zu zahlen, muß er auch das Recht haben, eben dieses Kind zu sehen.




8

Mittwoch, 22. Dezember 2010, 20:03

Zitat

wenn dafür auch Verantwortung übernommen wird


Ich sehe es so wie das Bundesverfassungsgericht!

Wenn ich als nicht leiblicher Vater in ein Leben investiert habe - in Liebe, Fürsorge und Wohl des

Kindes - möchte ich auch vom Gesetz her das alleinige Recht haben, Vater zu sein.


alfons1249

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9

Donnerstag, 23. Dezember 2010, 08:43

Es ging bei der Bemerkung nämlich um (zahlende) Väter, die den Kontakt möchten, aber nicht bekommen.
Die Zahlungen dürfen sie deshalb jedoch nicht aussetzen.

Ob der Vater nun seiner Zahlungspflicht nachkommt oder nicht, ist doch beim Umgangsrecht (welch blödes Wort für etwas, was es gar nicht gibt) völlig nebensächlich.
Wenn die Mutter, oder eben der zurückgelassene Partner, die/der das (grundsätzlich nur alleinige) Sorgerecht hat, entscheidet, daß das Kind keinen Kontakt zu der/dem aus der Partnerschaft ausgebrochenem Menschen, haben soll/darf, dann muß das so akzeptiert werden.
Auch aus diesem Grund finde ich das gemeinsame Sorgerecht völlig unnötig, ja sogar gefährlich, weil eben schädlich für die Entwicklung des Kindes und einer eventuell sich neu gründenden Familie (beider ehemaligen Partner).

Wenn ich als nicht leiblicher Vater in ein Leben investiert habe - in Liebe, Fürsorge und Wohl des
Kindes - möchte ich auch vom Gesetz her das alleinige Recht haben, Vater zu sein.
Das sehe ich ebenso.
Grundsätzlich liegen alle Rechte bei den Elternteilen, die das Kind lieben, hegen und pflegen und ihm den Lebensmittelpunkt geben.
Der psychologisch völlig abartige Unsinn, daß die biologische Abstammung höher zu bewerten ist, als die wirkliche reale Vater- oder Mutterschaft, zerstört nur die Familien und gefährdet auf's Gröbste die gesunde Zukunft der Kinder.
Auch diese immer wieder propagierte lächerliche Suche nach den "Wurzeln", sprich nach leiblichen Elternteilen, sehe ich grundsätzlich nur in einem völlig negativem Licht.
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


!WQ


!WQ Ich weiß, daß ich nichts weiß! !WQ

10

Donnerstag, 23. Dezember 2010, 17:07

Ob der Vater nun seiner Zahlungspflicht nachkommt oder nicht, ist doch beim Umgangsrecht (welch blödes Wort für etwas, was es gar nicht gibt) völlig nebensächlich.

Sollte es aber nicht sein!
Wer Pflichten übernimmt, hat auch immer Rechte.
Wieso ausgerechnet in diesem Fall nicht?



Wenn die Mutter, oder eben der zurückgelassene Partner, die/der das (grundsätzlich nur alleinige) Sorgerecht hat, entscheidet, daß das Kind keinen Kontakt zu der/dem aus der Partnerschaft ausgebrochenem Menschen, haben soll/darf, dann muß das so akzeptiert werden.

Das seh ich aber ganz anders.
Wenn die Mutter sich einen Liebhaber anlacht, den Vater (Erzeuger) des/der Kinder rausschmeißt, ihm jeden Umgang verwehrt, vor Gericht aber sogar eine Lohnpfändung für den Unterhalt beantragt und dies sogar getan wird, ist der Status Vater nicht mal mehr das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.
So erging es tatsächlich meinem Bruder.



Grundsätzlich liegen alle Rechte bei den Elternteilen, die das Kind lieben, hegen und pflegen und ihm den Lebensmittelpunkt geben.

Ein getrennter Vater kann sein Kind ebenso lieben, manchmal sogar mehr als die Mutter, der das Sorgerecht zugesprochen wurde.
Darüber hinaus sollte der "neue" Vater nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten übernehmen.
Im Klartext: Er hat die Kinder auch finanziell abzusichern und zu versorgen.