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Norle

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1

Montag, 26. Juli 2010, 09:23

Mehr Rechte für ledige Väter

Zitat

Politik
Sonntag, 25. Juli 2010

Ziel ist modernes Sorgerecht

Mehr Rechte für ledige Väter

Nach der Sommerpause will die Bundesregierung darangehen, eine Lösung für eine Neuregelung des Sorgerechts zu finden. Im "Sinne des Kindeswohls" sollen auch die Väter die Chance bekommen, das Sorgerecht auszuüben.
Quelle : http://www.n-tv.de/politik/Mehr-Rechte-f…cle1130541.html

..man hat sich vielleicht Mühe gegeben ein Recht zu geben womit eigentlich beide Seiten damit leben könnten wenn es ihnen wirklich um das sogenannte "Kindeswohls" gehen würden. Die Tatsache vor deutschen Familiengerichten sieht leider anders aus und da wird auch mal das Kind, um desen Wohl es geht, als "Waffe" eingesetzt... Wie ausgewogen das Recht ist wird die Praxis zeigen..

/g\

Norle

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2

Dienstag, 3. August 2010, 18:14

Richter kippen Vorrang der Mutter

Zitat

Dienstag, 03. August 2010

Auf dem Weg zum "vollwertigen Vater"

Richter kippen Vorrang der Mutter

Das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung stärken das Sorgerecht lediger Väter. Karlsruhe verwirft die bisherige automatische Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern; sie verstoße gegen das Grundgesetz. Die CSU allerdings sieht durch das Urteil den Wert der Ehe geschwächt.
Quelle : http://www.n-tv.de/politik/Richter-kippe…cle1189516.html

..mag sein das das Urteil der Verfassung entspricht,aber so richtig "glücklich" bin ich mit dem Urteil nicht... Ich sehe jetzt ehr die Gefahr das vor den Familienrichtern "wahre Schlachten" geschlagen werden und dabei soll das "Kindeswohl" im Vordergrund stehen....

/g\

3

Dienstag, 3. August 2010, 18:32

Die Meldungen der letzten Zeit in den Medien zeigen aber auch, dass offensichtlich manche Mütter nicht in der Lage sind, sich um die Kinder zu kümmern.

?M?

4

Dienstag, 3. August 2010, 20:06

ich finde es gut, dass die rechte der väter gestärkt werden. bisher hatte man als mann in deutschland vor den richtern ja keine chance, wenn es um gemeinsame kinder ging.

alfons1249

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5

Mittwoch, 4. August 2010, 07:05

Das seltsame Urteil des obersten Gerichtshofes der Bundesrepublik kann und will ich nicht nachvollziehen.
a) wenn das Paar zusammenlebt, erziehen beide das Kind und sorgen gemeinsam für dieses.
b) ist das Paar getrennt, so hat derjenige das Sagen, der das Sorgerechthat, also meistens die Mutter und niemand anders redet da hinein
c) gemeinsames Sorgerecht ist das größte Unheil, welches einem Kind zugefügt werden kann, egal ob geschieden oder unverheiratet - getrennt ist getrennt
Ja, getrennt ist getrennt und geschieden ist geschieden, da hat der/die sich von der Truppe abgesetzte Ehemalige nichts aber auch gar nichts mehr innerhalb der Restfamilie zu suchen oder gar entscheiden zu wollen.
Die Kinder müssen ihre Ordnung haben und dazu gehört nun mal, daß niemand Außenstehender, und das ist eben der/die Ehemalige, sich in die Belange der Restfamilie einzumischen hat.
Finden die Getrennten dann noch einen neuen Partner, ist die psychische Belastung für Kinder, deren Eltern dieses irrsinnige "gemeinsame Sorgerecht" praktizieren, so hoch, daß eine lebenslange Schädigung nichtauszuschließen ist.
Getrennt ist getrennt, diese Maxime hat auch und besonders für die Kinder zu ihrem eigenen Schutze zu gelten.
Das Urteil dieses Gerichtes ist ein Schlag ins Gesicht dieser Kinder.
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


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6

Mittwoch, 4. August 2010, 07:33

Das seh ich aber ganz anders, Alfons.

Wenn meine Ex von Hartz IV leben müßte, die Kinder verlottern ließe, diese auf die kriminelle Bahn gerieten, klopp ich dazwischen.

Und wie ich weiter oben schon erwähnte, können oder wollen sich manche Mütter wohl nicht um den Nachwuchs kümmern.
Hauptsache, das Kindergeld und der Unterhalt vom Vater kommt pünktlich zum Monatsersten.
Und solange ich als Vater zahlen müßte, solange rede ich auch mit .. basta!

?M?

7

Mittwoch, 4. August 2010, 09:54

michas posting unterstreiche ich mal ganz fett. :) extakt meine meinung.

@alfons: bist du nicht selber getrennt lebend oder geschieden?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Falkenstein« (4. August 2010, 10:01)


alfons1249

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8

Mittwoch, 4. August 2010, 11:11

@alfons: bist du nicht selber getrennt lebend oder geschieden?
Nöö,
ich bin seit 37 (in Worten: siebenunddreißig) Jahren verheiratet [drei Kinder (35, 34, 33) und fünf Enkelkinder (14, 13, 9, 8, 11Monate)].
Allerdings standen von Anfang an bestimmte Dinge fest zwischen mir und meiner ZL.
Und dazu gehörte auch, daß bei einer Scheidung derjenige das Sagen hat, der das Sorgerecht bekommt und der andere ist raus aus dem "Geschäft".
So halten es auch unsere Kinder.
Gemeinsames Sorgerecht und der neue Unfug mit irgendwelchen ominösen angeblichen "Rechten" außenstehender ehemaliger Partner (egal ob Mann oder Frau) sind in unserem Umkreis (Verwandtschaft und Bekanntschaft) keine Realitäten . . .
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


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9

Mittwoch, 4. August 2010, 14:19

ich nehm dir das nicht ab, alfons. ich glaube nicht, dass dir deine kinder im fall der fälle so egal wären. aber dich betrifft das ohnehin nicht. selbst wenn ihr euch scheiden lassen würdet, hättet ihr automatisch beide das sorgerecht und nur bei erheblich begründeten zweifeln, könnte deine frau auf alleiniges sorgerecht klagen und dir deine kinder damit wegnehmen (falls sie noch minderjährig wären).

alfons1249

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10

Mittwoch, 4. August 2010, 14:44

selbst wenn ihr euch scheiden lassen würdet, hättet ihr automatisch beide das sorgerecht und nur bei erheblich begründeten zweifeln, könnte deine frau auf alleiniges sorgerecht klagen und dir deine kinder damit wegnehmen
Auf dem Papier mag ja hinterher viel stehen, aber dieses Gesetz ist nicht in unserem Interesse und dashalb für uns nicht bindend - Punkt
Derjenige, der die Kinder zugesprochen bekommt hat für uns das alleinige Recht mit den Kindern zu leben - aus, fertig.
Da können irgendwelche weichgespülten Dödel sagen, was sie wollen - Punkt
Ich würde mir auch vom Gericht nicht den Umgang mit meinen geschiedenen Kindern aufzwingen lassen, so wie es letztens berichtet wurde - Punkt

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11

Mittwoch, 4. August 2010, 15:10

aber dieses Gesetz ist nicht in unserem Interesse und dashalb für uns nicht bindend - Punkt
^15s Geschwindigkeitsbeschränkungen sind auch nicht in meinem Interesse. ?M?
Du gibst also öffentlich zu, Dich nicht an bestehende Gesetze zu halten, wenn sie nicht in Deinem Interesse sind?
Jetzt weiß ich auch, warum Du dieses Dieselmoped haben willst.
Du willst dem HAMC beitreten .. Du böser ...
~k10


Derjenige, der die Kinder zugesprochen bekommt hat für uns das alleinige Recht mit den Kindern zu leben - aus, fertig.

Auch alleine dafür zu Sorgen?
Wie siehts mit Unterhaltszahlungen des anderes Partners aus.
Werden die dann eingestellt oder gar nicht erst geleistet?
Und was ist mit dem Recht des getrennten, seine eigenen Kinder sehen zu dürfen?
In den meisten Fällen ist es doch so, dass der Mann zwar zahlen, aber seine Kinder nicht sehen darf.

Mal ganz ehrlich, manchmal hast Du Ansichten wie aus dem Mittelalter.
Willkommen im 21. Jahrhundert, Alfons.

~k01

alfons1249

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12

Mittwoch, 4. August 2010, 15:56

Du willst dem HAMC beitreten .. Du böser ... ~k10
Wenn es in unserer Gegend ein(en?) Chapter des Clubs gibt, warum nicht ? ? ? ~k08
Die Figur dazu hätte ich. %1§
Es fehlen eigentlich nur Bart, Klamotten und ein Moppet ~k01


Und was ist mit dem Recht des getrennten, seine eigenen Kinder sehen zu dürfen?
Das gibt es nicht, getrennt ist getrennt, außer der/die für die Kinder sorgende erlaubt den Kontakt, was ich aber grundsätzlich ablehnen würde, zum Wohle der gesunden Entwicklung des Kindes.
Das sollen die Kinder dann entscheiden, wenn sie reif sind das zu entscheiden (Die Tochter meines Eidams hat das jetzt (18 Jahre) entschieden)


In den meisten Fällen ist es doch so, dass der Mann zwar zahlen, aber seine Kinder nicht sehen darf.
Es hat derjenige zu zahlen, der die Truppe verlassen hat (mußte), egal, ob es der Mann oder die Weibliche ist, aber eben nur zahlen, nicht mehr und nicht weniger
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


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13

Mittwoch, 4. August 2010, 16:29

Nee nee, Alfons.
Da machst Du Dir das zu einfach.

Wie Du ja weißt, bin ich geschieden.
Wenn mein leiblicher Sohn nun damals nicht gleich nach der Geburt gestorben wäre, dann wäre er jetzt fast 15 Jahre alt.
Ich müßte also monatlich für ihn zahlen.
Da es mein eigen Fleisch und Blut wäre (meinetwegen auch Stammhalter), würde ich alles mögliche tun, um ihn regelmäßig sehen zu können/dürfen.
Die Chance hatte ich aber nie.

Ich kann aus eigener Erfahrung sprechen, Du nur aus rein theoretischen Annahmen.

Glaub mir, wenn man Dir Deine eigenen, liebgewonnenen Kinder vorenthält, rastest auch Du aus.

~k07

alfons1249

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14

Mittwoch, 4. August 2010, 16:40

Ich kann das schon nachvollziehen, denn unsere ersten beiden Kinder sind auch nicht mehr . . . und unsere "Große" (die Älteste) hätten wir beinahe auch nicht gehabt . . .
Und gerade diese einschneidenden Erlebnisse haben uns zu dieser Meinung gebracht, seltsamerweise mußten wir uns nicht lange gegenseitig versuchen zu überzeugen . . .
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


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15

Mittwoch, 4. August 2010, 23:56

Ich würde mir auch vom Gericht nicht den Umgang mit meinen geschiedenen Kindern aufzwingen lassen

na du musst deine kinder ja echt lieben..