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Norle

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  • »Norle« ist männlich
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Beiträge: 10 190

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1

Dienstag, 28. Juni 2011, 18:03

[Urteil] Alkoholkranke dürfen nicht ohne weiteres entlassen werden

Ein alkoholsüchtiger Mitarbeiter muss die Möglichkeit zum Entzug haben bevor man ihn kündigt ..mehr >

..nun wäre das in meinen Augen ungerecht gegenüber den "normal" Erkrankten ,die z.Bsp. nicht die Möglichkeit bekommen eine Reha mit ihrer kaputten Wirbelsäule zumachen wenn eine bestimmte Anzahl von Kranktagen aufgelaufen sind ist der "weg vom Fenster".... Alkohol als Krankheit ist verständlich aber so eine Entziehungskur kostet der Versichertengemeinschaft richtig Geld und deren Erfolg ist auch nicht immer garantiert...

/g\

2

Dienstag, 28. Juni 2011, 18:23

Das Problem ist nicht die Erkrankung an sich, oder die Dauer, sondern der Zustand danach.
Ein Alkoholiker ist nach Entzug und Therapie im Betrieb wieder voll einsetzbar.
Bei einer Erkrankung am Knochen oder Muskelapparat ist das oftmals nicht der Fall und eine Kündigung bezieht sich meist darauf.

Ausnahmen bestätigen wie immer diese Regel

3

Dienstag, 28. Juni 2011, 19:45

Aber wieviel versteckte Krankheitstage nimmt sich der Alkoholiker, bevor die Sucht von dem Arbeitgeber erkannt wird. Auch wird während seines Alkoholkonsums die Arbeit sicherlich nicht mehr gut erledigt. Somit finde ich es ungerecht, einem Menschen, der am Bewegungsapparat oder an Krebs erkrankt ist, eher zu kündigen als einem Alkoholiker, wo man auch nicht weiß, ob er nach dem Entzug sauber, also trocken bleiben wird.
-+= Ovidia

Wilmadu

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4

Dienstag, 28. Juni 2011, 19:47

Ich sehe es auch so,daß der Alkoholkranke nach seinem Entzug wieder voll arbeitsfähig ist.

Ich denke mal ,wir sehen die moralische Seite da bedenklich,denn wer will schon als "normal" Kranker

mit einem Alkoholkranken auf gleicher Stelle stehen ?
Der Nächste BItte ! ~k25

5

Dienstag, 28. Juni 2011, 19:50


Ich denke mal ,wir sehen die moralische Seite da bedenklich,denn wer will schon als "normal" Kranker

mit einem Alkoholkranken auf gleicher Stelle stehen ?


Das stimmt vollkommen, liebe Wilmadu. Des weiteren sollte man sich mal die Rückfallstatistik anschauen, die ist auch sehr hoch.
-+= Ovidia

Norle

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6

Dienstag, 28. Juni 2011, 21:25

Ich sehe es auch so,daß der Alkoholkranke nach seinem Entzug wieder voll arbeitsfähig ist.
..er ist bestimmt wieder arbeitsfähig ob "voll" das hängt zuweilen von dem Grad seiner Alkoholkrankheit ab...Wie schon erwähnt liegt die Rückfallquote ziemlich hoch...

Ich denke mal ,wir sehen die moralische Seite da bedenklich,denn wer will schon als "normal" Kranker mit einem Alkoholkranken auf gleicher Stelle stehen ?

..es ja eher umgekehrt das auf die Stufe des normal Kranken,dessen Erkrankung von der Arbeit herrührt ,wird im Sinne von "Krank" der Alkoholkranke gesetzt... Und nun laut Gericht mit besonderen Rechten ausgestattet,die ein normal Kranker nicht hat...

/g\

7

Donnerstag, 30. Juni 2011, 18:36

Wir reden doch hier über die "Ersterkrankung" und da hat jeder Arbeitnehmer das gleiche Recht, seine Gesundheit wieder herzustellen.
Und Rückfallalkoholiker verstoßen gegen den Arbeitsvertrag, der den AN verpflichtet, seine Arbeitskraft zu erhalten.
Tut er das nicht, indem er wieder trinkt, ist eine Kündigung gerechtfertigt.
Eine erneute Erkrankung eines genesenen Krebspatienten ist von diesem nicht beeinflußbar, womit dieser nicht gegen den Arbeitsvertrag verstößt, wenn er denn doch wieder an Krebs erkrankt ist.
Eine Kündigung kann in dem Fall nur wegen der nicht vorhersehbaren Einsatzfähigkeit erfolgen und dann noch nicht einmal während der Erkrankung/Genesung.
Ein rückfälliger Alkoholiker kann jedoch mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
Aber wie erwähnt, nicht weil er Alkoholiker ist, sondern weil er gegen einen geschlossenen Vertrag vertößt.