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Mittwoch, 13. Mai 2009, 21:16

Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Zitat


Mittwoch, 13. Mai 2009
Spätabtreibungen
Beratungspflicht beschlossen

Auch bei späten Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche besteht künftig eine Beratungspflicht des Arztes. Darüber muss er allerdings mit der Schwangeren Einvernehmen erzielen. Nach jahrelangem Streit billigte der Bundestag die fraktionsübergreifende Initiative der Abgeordneten Johannes Singhammer (CSU) und Kerstin Griese (SPD).
Für das Gesetz votierten in namentlicher Abstimmung 326 Abgeordnete, 234 waren dagegen. Künftig muss zwischen der Diagnose und der ärztlichen Abbrucherlaubnis eine dreitägige Bedenkfrist liegen. Kommt der Arzt den Auflagen nicht nach, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Mehr...
Quelle: http://www.n-tv.de/1153411.html

Weiterführende Links:

http://www.tagesschau.de/inland/spaetabtreibungen104.html
http://www.tagesschau.de/inland/spaetabtreibungen102.html
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Donnerstag, 14. Mai 2009, 07:57

Die Entscheidung, ob behindertes Kind ja oder nein, können nur die Eltern treffen. Einerseits ist es bis an ihr Lebensende eine schwere Belastung, andererseits ist es ihr Kind.

Ich bewundere die Eltern, die ihren Sohn bekommen haben. Ich kann auch die Eltern verstehen, die sich gegen ein behindertes Kind entscheiden.

Ich bin froh, solch eine Entscheidung nie treffen musste.
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