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Norle

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1

Freitag, 25. Juni 2010, 17:30

BGH : Grundsatzurteil zur Sterbehilfe

Zitat

Politik
Freitag, 25. Juni 2010

Grundsatzurteil zur Sterbehilfe
BGH stärkt Patientenrecht

Der Bundesgerichtshof stärkt das Recht auf menschenwürdiges Sterben.
Der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen ist nach dem Grundsatzurteil
künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Verfügung
festgelegt hat.


In einem Prozess um Grundsatzfragen der Sterbehilfe hat der
Bundesgerichtshof (BGH) einen wegen versuchten Totschlags angeklagten
Rechtsanwalt freigesprochen. Er hatte seiner Mandantin geraten, den
Ernährungsschlauch durchzuschneiden, über den ihre im Wachkoma liegende
Mutter versorgt wurde. Sowohl die Verteidigung als auch die
Bundesanwaltschaft hatten den Freispruch beantragt.

Quelle : http://www.n-tv.de/politik/BGH-staerkt-Patientenrecht-article939594.html

..Ich hoffe nun das nicht gleich ähnlich betroffene los laufen und irgenwelche Schläuche zu durchtrennen zumal das Grundsatzurteil gewisse Bedingungen an die passive Sterbehilfe stellt. Im Prinzip kann man das Urteil begrüssen bringt es doch sowas wie Rechtssicherheit in einen sensiblen Bereich.
/g\

Norle

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2

Samstag, 26. Juni 2010, 08:03

..im Allgemeinen wird das Grundsatzurteil zur Sterbehilfe zwar begrüsst,aber es werden auch Stimmen laut die vor einen Missbrauch warnen. Wenn man jetzt weiss man kann straffrei "abschalten" wird vielleicht nicht mehr so lange um das Leben des Einzelnen gekämpft und vielleicht auch nicht immer alles noch mal versucht was nötig wäre...Ich hoffe für uns Alle das man einen Weg findet zwischen dem Menschenleben retten und dem in Würde sterben zu können...

/g\

3

Samstag, 26. Juni 2010, 09:08

also bevor ich irgendwo an schläuchen vor mich hin vegetiere, wird mich hoffentlich jemand erlösen.. (falls ich es selber vorher nicht mehr schaffe)

Norle

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4

Montag, 28. Juni 2010, 09:28

Sterbehilfe und Ärzte

Zitat

Sterbehilfe und Ärzte

"Der alte Herr stirbt, und das gestatten wir ihm jetzt"

25.06.2010, 16:58



Von Nina von Hardenberg
Ärzte sind dazu ausgebildet, Leben zu retten. Mit dem BGH-Urteil müssen sie lernen, mit der anderen Seite ihres Berufs umzugehen: Leben enden zu lassen.

Quelle : http://www.sueddeutsche.de/leben/sterbeh…-jetzt-1.965670

Für den ausgebildeten Arzt wird es nicht immer einfach sein zu entscheiden ab wann man "los lassen soll" und vor allem den Angehörigen dies zu vermitteln,die lieber noch das Eine oder Andere "versuchen" würden..

/g\

5

Montag, 28. Juni 2010, 12:04

Nach meiner Meinung sind die Angehörigen oftmals sehr realistisch, einzuschätzen, ob ärztliche Maßnahmen noch sinnvoll sind oder nicht..
Bisher waren es doch eher die Ärzte, die sich am Rande der Legalität bewegten, wenn sie einem todkranken Patienten, der nicht mehr essen wollte, diesen Wunsch einfach erfüllten und keine Magensonde einsetzten..

Gerade hier, denke ich, gibt das neue Gesetz mehr Sicherheit..

In dem Zusammenhang muss ich immer an eine Bekannte denken, die an ALS erkrankt ist. Sie hat, als sie es noch konnte, in ihrer Patientenverfügung genau festgelegt, was zu geschehen hat, eine Beruhigung für sie und ihre Angehörigen, sowie den Arzt.
=k? !/1