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Freitag, 27. Januar 2012, 14:58

Entschädigung für Costa-Concordia Passagiere

Jeder überlebende, unverletzte Passagier des vor Italien verunglückten Kreuzfahtschiffes "Costa Concordia" soll eine Entschädigung von 11.000 € erhalten.
Rund 3.000 € entfallen dafür auf den Reisepreis, der Rest ist für die erlittenen seelischen Schäden, den Verlust von Eigentum und Wertgegenständen.
Die Kosten für medizinische Leistungen werden ebenfalls erstattet.
Diese Pauschalentschädigung haben italienische Verbraucherverbände mit der Reederei ausgehandelt.
Die Hinterbliebenen von Opfern und die Verletzten sollen gesondert entschädigt werden.

Passagiere, die dieser Regelung zustimmen, müssen sich verpflichten, nicht gegen die Reederei zu klagen.

Es wird geschätzt, dass rund 15% der Passagiere dieser Regelung nicht zustimmen werden, und versuchen, über eine Sammelklage weitaus höhere Summen zu erhalten.


Mehr:
http://www.welt.de/vermischtes/weltgesch…o-bekommen.html

Mir geht der Gedanke nicht aus dem Kopf, ob ich mich in einem solchen Falle mit der Pauschale zufriedengeben, oder doch klagen würde.
=k? !/1


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Flora« (27. Januar 2012, 16:11)


2

Freitag, 27. Januar 2012, 17:26

Jeder überlebende, unverletzte Passagier des vor Italien verunglückten Kreuzfahtschiffes "Costa Concordia" soll eine Entschädigung von 11.000 € erhalten.
Rund 3.000 € entfallen dafür auf den Reisepreis, der Rest ist für die erlittenen seelischen Schäden, den Verlust von Eigentum und Wertgegenständen.
Die Kosten für medizinische Leistungen werden ebenfalls erstattet.
Diese Pauschalentschädigung haben italienische Verbraucherverbände mit der Reederei ausgehandelt.
Die Hinterbliebenen von Opfern und die Verletzten sollen gesondert entschädigt werden.

Passagiere, die dieser Regelung zustimmen, müssen sich verpflichten, nicht gegen die Reederei zu klagen.

Es wird geschätzt, dass rund 15% der Passagiere dieser Regelung nicht zustimmen werden, und versuchen, über eine Sammelklage weitaus höhere Summen zu erhalten.


Mehr:
http://www.welt.de/vermischtes/weltgesch…o-bekommen.html

Mir geht der Gedanke nicht aus dem Kopf, ob ich mich in einem solchen Falle mit der Pauschale zufriedengeben, oder doch klagen würde.


Hallo Flora,

das kommt auf die Bedingungen an. Bei einer Seereise sind die Passagiere und ihr persönliches Eigentum versichert. Es ist genau festgelegt bis zu welchem Wert persönliche Sachen versichert sind. Alles was darüber ist wird nicht ersetzt. So ist es in der Regel. Welche Versicherungen diese Reederei hat weiß ich nicht.
Müsste aber genau in den Mitreisebedingungen festgelegt sein. Also einen Ring ,der verloren ging, angeben für 500.000 € ist nicht.
So kenne ich es.

3

Freitag, 27. Januar 2012, 20:47

So, wie ich das verstanden habe, haben ja die Verbraucherverbände diese Regelung mit der Reederei ausgehandelt.
Ich vermute, dass die Entschädigungssumme höher liegt, als die Summe, die regulär von der Versicherung gezahlt worden wäre.

Unklar ist mir noch, warum eine Verbraucherorganisation eine Klage in den USA gegen den Mutterkonzern der Reederei einreichen möchte, und ob das überhaupt Erfolg haben könnte..
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4

Samstag, 28. Januar 2012, 05:04

Unklar ist mir noch, warum eine Verbraucherorganisation eine Klage in den USA gegen den Mutterkonzern der Reederei einreichen möchte, und ob das überhaupt Erfolg haben könnte..
Vermutlich wollen die das tun, weil die Schadensersatzsummen vor US-Gerichten bekanntermaßen sehr viel höher ausfallen können als im europäischen Rechtssystem.

5

Samstag, 28. Januar 2012, 18:42

Ich bin mir nicht sicher, ob ich in einem solchen Fall auf eine höhere Entschädigung klagen würde.

Was hat man von dem Geld, außer dass durch eine lange Prozeßdauer die "Wunden" immer wieder aufgerissen werden und man mit dem Erlebten nicht abschließen kann?
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