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1

Donnerstag, 26. Januar 2012, 09:47

Ladenschluss wieder zurückdrehen?

Die Rot-Grüne Minderheitsregierung von Nordrhein-Westfalen hat eine Gesetzesinitiative zur Verkürzung der Ladenschlusszeiten gestartet.
Nach ihrem Willen sollen die Läden spätestens um 22:00 Uhr schließen.
Einige Politiker fordern sogar, dass die Läden Samstags spätesens 20:00 Uhr, evtl. sogar noch früher, schließen sollen.
Während die Gewerkschaften den Vorschlag unterstützen, bezeichnen die großen Einzelhandelsketten ihn als wirklichkeitsfremd.


Mehr Infos:

http://www.welt.de/wirtschaft/article138…eht-werden.html
http://www.welt.de/wirtschaft/article138…denschluss.html

Seit 2006 können wir die verlängerten Öffnungszeiten genießen.
War die Verlängerung wirklich sinnvoll?
Wie sind Eure Erfahrungen?

Wie iest Eure Mwinung dazu?
=k? !/1




alfons1249

Meister

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2

Donnerstag, 26. Januar 2012, 11:01

Nun, allzuviel haben diese "verlängerten" Ladenöffnungszeiten nicht gebracht.
Meiner Meinung nach hätte eine völlige Freigabe der Öffnungszeiten dem Handel und der Bevölkerung weitaus mehr gebracht als diese sehr halbherzige Jein-Regelung.
Es ist von Geschäftsart zu Geschäftsart völlig anders mit dem Sinn einer veränderten Öffnungszeit.
Bei einer völlig Freigabe könnte jedes einzelne Geschäft in Eigenregie herausfinden, zu welchen Zeiten diese Erweiterung Sinn macht und wann eben kein oder sehr wenig Publikumsverkehr herrscht.
Die weltweit schon längst überholte staatliche Regelung gehört auf den Schrottplatz der ganzen typisch deutschen Überregulierungen.
Daß die Gewerkschaften natürlich dagegen sind, sollte niemenden wundern, vergessen diese doch vollständig, daß eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten eine ganze Menge an Arbeitsplätzen schaffen könnte.
Als ich noch in Lohn und Brot stand, hätte mir als Schichtarbeiter eine Freigabe der Ladenschlußzeiten das Leben extrem leichter gemacht.
Als Besucher habe ich diese freie Regelung in den Staaten kennengelernt und festgestellt, daß Supermärkte in bestimmten Regionen in der Nacht besser frequentiert wurden, als am Tage, von dem exquisiten Service im Geschäft gar nicht erst zu reden.
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


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Josi

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3

Donnerstag, 26. Januar 2012, 11:10

Sehe ich auch so.Soll doch jedes Geschäft für sich selber entscheiden.Auf jeden Fall bringt es Arbeitsplätze.Vor allem für die Frauen die nur Abends arbeiten können weil sie noch kleine Kinder haben und dann der Mann aufpassen kann.Bei uns gibt es einen Supermarkt der bis 24Uhr geöffnet hat und ich bin einmal spät dort gewesen und die Kunden die dort noch einkauften hatten beste Laune.Eben entspannt.




LG Josi
!WR

Wilmadu

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  • »Wilmadu« ist weiblich

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4

Donnerstag, 26. Januar 2012, 13:49

Ich bin nicht dafür,weil es auch nicht mehr Umsatz bringt und mehr Arbeitsplätze?

Man kann sich auch als Schichtarbeiter heuzutage das Einkaufen leichter machen,indem man

sich Vorrat kauft.Sind doch eh alle mit dem Auto unterwegs.Lange Öffnungszeiten ist eine Gewohnheit,aber

nötig auf keinen Fall.Um jetzt den Mäckerern entgegen zu kommen,einige Lebensmittelgeschäfte sollten im

Wechsel länger geöffnet haben.
Der Nächste BItte ! ~k25

5

Donnerstag, 26. Januar 2012, 14:08

Wenn ich mal und das kommt eigentlich selten vor - abends in ein Geschäft gehe - sehe ich dort kaum Kundschaft und

das sagte doch alles. Die Liberalisierung der Öffnungszeiten halte ich für " Blödsinn " ! Und wirtschaftlich ist

es wohl nicht zwingend notwendig gewesen. Einen Euro kann man nur einmal ausgeben, ausser man verteilt ihn auf etl.

Geschäfte! Wer zahlt eigentlich die Mehrkosten, die durch die längeren Öffnungszeiten entstehen...der Kunde über

den Preis!

6

Donnerstag, 26. Januar 2012, 14:11

Längere Ladenöffnungszeiten bedeuten auch höhere Lebensmittelpreise, weil mehr Personal und auch mehr Energie gebraucht wird.

Das habe ich hier bei uns im Dorf hautnah mitbekommen, als die Ladenöffnungszeiten von 20.00 h bis 21.00 h verlängert wurden. Etliche Artikel wurden teurer, auf meine Frage nach dem "Warum", sagten sie, die allgemeinen Kosten sind höher geworden.
-+= Ovidia

7

Donnerstag, 26. Januar 2012, 15:57

Ich nutze das Angebot, spät abends einkaufen zu gehen, nur sehr selten...richte es mir so ein, dass ich früher gehen kann.
Okay, wenn ich wirklich mal was vergessen hatte, war ich auch schon um 21 Uhr im Geschäft.

Ich denke auch, jeder Laden sollte selbst entscheiden dürfen wie lange er geöffnet hat.
Die Belegschaft kann als Einziges beurteilen wann die Kunden erscheinen und wann die Stosszeiten sind.

Der Gesetzgeber sollte sich ganz da raushalten.
Die Menschen sind grob in drei Kategorien einzuteilen:
Die Wenigen, die dafür sorgen, das was geschieht.
Die Vielen, die zuschauen, wie was geschieht
und die überwältigende Mehrheit die keine Ahnung
hat, was überhaupt geschieht.


( Weihöfer )
|11t

8

Donnerstag, 26. Januar 2012, 15:58

Ich nutze das Angebot, spät abends einkaufen zu gehen, nur sehr selten...richte es mir so ein, dass ich früher gehen kann.
Okay, wenn ich wirklich mal was vergessen hatte, war ich auch schon um 21 Uhr im Geschäft.

Ich denke auch, jeder Laden sollte selbst entscheiden dürfen wie lange er geöffnet hat.
Die Belegschaft kann als Einziges beurteilen wann die Kunden erscheinen und wann die Stosszeiten sind.

Der Gesetzgeber sollte sich ganz da raushalten.

Selbst wenn die Ladenschlusszeiten sich nun ändern sollten, alle Geschäfte wieder um 18 Uhr schließen, die Preise werden sich dadurch bestimmt nicht ändern.
Ich bin überzeugt, dass deshalb niemand seine Preise senken wird.
Die Menschen sind grob in drei Kategorien einzuteilen:
Die Wenigen, die dafür sorgen, das was geschieht.
Die Vielen, die zuschauen, wie was geschieht
und die überwältigende Mehrheit die keine Ahnung
hat, was überhaupt geschieht.


( Weihöfer )
|11t

alfons1249

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9

Donnerstag, 26. Januar 2012, 16:41

Selbst wenn die Ladenschlusszeiten sich nun ändern sollten, alle Geschäfte wieder um 18 Uhr schließen, die Preise werden sich dadurch bestimmt nicht ändern.
Das glaube ich auch nicht.
Was ich eher befürchte, daß eine Beschränkung der Öffnungszeiten eine ganze Anzahl Arbeitsplätze kosten wird.


Ich bin überzeugt, dass deshalb niemand seine Preise senken wird.
Ebenso werden die Preise bei Freigabe der Öffnungszeiten wohl nicht steigen, sie könnten sogar noch etwas fallen, weil die Geschäfte nur dann zu öffnen brauchen, wenn tatsächlich Bedarf besteht - Je nach Lage, Angebot/Nachfrage und Publikum.
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


!WQ


!WQ Ich weiß, daß ich nichts weiß! !WQ

10

Donnerstag, 26. Januar 2012, 17:36

Was ich eher befürchte, daß eine Beschränkung der Öffnungszeiten eine ganze Anzahl Arbeitsplätze kosten wird.
Ja, das kann gut sein.
Dann werden einige Angestellte nicht mehr gebraucht, speziell in großen Supermärkten.


Ebenso werden die Preise bei Freigabe der Öffnungszeiten wohl nicht steigen,
Glaub ich auch nicht.

sie könnten sogar noch etwas fallen
Das kann ich mir wiederum nicht vorstellen, schrieb ich ja im letzten Artikel schon.
Niemand wird die Preise senken, nur weil die Ladenöffnungszeiten geändert wurden. Vielleicht gibts mal ein Angebot mehr aber deshalb die Preise dücken...nee..glaube ich nicht.
Die Menschen sind grob in drei Kategorien einzuteilen:
Die Wenigen, die dafür sorgen, das was geschieht.
Die Vielen, die zuschauen, wie was geschieht
und die überwältigende Mehrheit die keine Ahnung
hat, was überhaupt geschieht.


( Weihöfer )
|11t

11

Samstag, 28. Januar 2012, 18:39

Ich denke auch, jeder Laden sollte selbst entscheiden dürfen wie lange er geöffnet hat.
Die Belegschaft kann als Einziges beurteilen wann die Kunden erscheinen und wann die Stosszeiten sind.
Ich meine, dass das im Großen und Ganzen einheitlich geregelt sein sollte.

Kleinere Läden, die sehr lange Öffnungszeiten nicht "wuppen" können, kämen sehr schnell in Existenznot, wenn die großen Läden länger geöffnet haben, als sie selbst.

Was ich eher befürchte, daß eine Beschränkung der Öffnungszeiten eine ganze Anzahl Arbeitsplätze kosten wird.
Das glaube ich eher nicht.
Es muß eingekauft werden und die Arbeit muss im Laden auch geschafft werden.

Statt 2 Angestellte je 4 Stunden nacheinander arbeiten zu lassen, können sie auch parallel arbeiten.

Bei uns gibt es einen Supermarkt der bis 24Uhr geöffnet hat
Solch eine lange Öffnungszeit halte ich für überflüssig.
Die Nacht ist zum Schlafen da und der Erholungswert des Schlafes ist Nachts nunmal am Besten.
Bei der heutigen guten Haltbarkeit von Lebensmitteln sind Einkäufe gut planbar.

Auf jeden Fall bringt es Arbeitsplätze.Vor allem für die Frauen die nur Abends arbeiten können weil sie noch kleine Kinder haben und dann der Mann aufpassen kann.
Für mich wäre ein solcher Arbeitsplatz keine Alternative.
Bis spät in die Nacht schaffen und morgens wieder zeitig für die Kinder aufstehen. Sowas ist höchstens gesundheitsschädlich, aber nicht nützlich.

Lieber sollte man ein vernünftiges Kinderbetreuungssystem haben, und die Muttis damit unterstützen, dass sie am Tag arbeiten können.
=k? !/1




12

Samstag, 28. Januar 2012, 19:04

Daß die Gewerkschaften natürlich dagegen sind, sollte niemenden wundern, vergessen diese doch vollständig, daß eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten eine ganze Menge an Arbeitsplätzen schaffen könnte.
Man sollte aber auch darüber nachdenken, welche Art von Arbeitsplätzen hier geschaffen werden.
In erster Linie wird es sich um 400.-€-Beschäftigungen und/oder Teilzeitbeschäftigungen im Aushilfsbereich (sprich Niedriglohnsektor) handeln.
Die verantwortungsvollen Tätigkeiten, für die qualifiziertes Fachpersonal benötigt wird, spielen sich tagsüber ab.
In den Abendstunden sind es dann Nachpack-, Reinigungs- und einfachste Kassiertätigkeiten, die noch erledigt werden müssen.
Wenn ein "Normalbezahlter" noch da sein muss, um die Verantwortung zu tragen, dann erfolgt der Einsatz im Schichtsystem. Dafür muss kein Neuer eingestellt werden.

Wenn ich in meiner Umgebung mal in Läden schaue, die bis 22h oder 23h geöffnet haben (Rewe, Penny und Kaufland), dann handelt es sich beim herumlaufenden "Verkaufspersonal" um Studenten, Schüler und eine Putzfrau (und genau die eine wäre auch um 16h, 18h oder 20h da, je nachdem wie lang der Laden geöffnet hat). Und an den Bedientheken (Fleisch, Wurst und Käse), sofern vorhanden, hängt ab 20h/21h ein freundlicher Zettel mit den Worten: "Bitte bedienen Sie sich in unserem SB-Sortiment".
:thumbdown:

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13

Samstag, 28. Januar 2012, 20:43

stimmt......

...................bei uns suchen sie in diesen Bereichen auch lediglich "400,- Kräfte"....

Von regulären Arbeitsverhälnissen kann da wirklich nicht die Rede sein.

Vielmehr ist dies auch wieder ein Beispie dafür, wie die Minijob-Regelung systematisch vom AG missbraucht wird.

14

Samstag, 28. Januar 2012, 20:51

Wo ist da ein Mißbrauch zu sehen?

Wenn nur Arbeit für einen Teilzeitjob vorhanden ist, kann auch nur ein Teilzeitjob vergeben werden..

Gäbe es Mini-Jobs im allgemeinen nicht, hätten viele Schüler und Studenten aber arge Probleme..
=k? !/1




  • »RedGrouper« ist männlich

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15

Samstag, 28. Januar 2012, 21:34

Ha.....

...........selbst "Euer" BP hat vor dem Missbrauch der Minijob-Regelung öffentlich gewarnt.

Zitat Wulff: "Für die, die eine Vollzeitbeschäftigung suchen, von der sie leben können, dürfen Zeitarbeit, Minijobs und befristete Beschäftigung nicht zur Sackgasse werden, sondern müssen Brücke sein"

Statt einer Voll- oder Teilzeitkraft werden lieber mehrere "Minijobber" eingestellt......so sollte es eigentlich nicht laufen.

16

Samstag, 28. Januar 2012, 21:45

Statt einer Voll- oder Teilzeitkraft werden lieber mehrere "Minijobber" eingestellt

Wenn der Arbeitsplatz eine Vollzeitkraft hergibt, wird auch eine eingestellt..

alles andere wäre Blödsinn, denn mehrere Kräfte erfordern mehr Aufwand bei der Einarbeitung, in der Lohnverwaltung.. etc..

Im Supermarkt sind zwischen 18:00 -und 22:00 Uhr aber nurmal 4 Stunden, das macht bei einer 5-Tage-Woche 80 Monatsstunden und das ist nunmal ein Teilzeitjob, ob wir wollen, oder nicht.
=k? !/1




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17

Samstag, 28. Januar 2012, 21:57

....mit einem ordentlichen "Schichtsystem" geht das sicherlich auch.

Aber ansonsten könnte man eben auch einen regulären Teilzeitjob vergeben......will der AG aber nicht, weil angeblich zu teuer.

Somit sind wir wieder beim Missbrauch....


~k08

18

Samstag, 28. Januar 2012, 22:14

Bei einer regulären Öffnungszeit von 8-22:00 Uhr bekommst Du auch im 2- Schichtsystem keine 2 Vollzeitarbeitsstellen raus.

Das sind 14 Stunden, aufgeteilt auf 2 Leute..abzüglich Pausen.., maximal eine 2/3 bis 3/4 Stelle?


Ich kann den von Dir unterstellten Mißbrauch nicht sehen, wenn diese Stelle von einem Schüler, Studenten oder einer Mutter mit kleinen Kindern besetzt ist.

Ein Minijob ist für den Arbeitgeber in den Lohnkosten einer Teilzeitstelle sehr ähnlich, denn auch für diesen muß er (pauschal) Sozialbeiträge abführen..

Für den Minijobber allerdings ist der Job selber sehr lohnend, denn der führt nichts ab und spart den eigenen Krankenkassenbeitrag..

Komnmt er über die 400 €-Grenze, dann schrumpft sein ausbezahlter Lohn, schon allein aufgrund seiner Arbeitnehmeranteile, gewaltig.
=k? !/1



Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Flora« (28. Januar 2012, 22:21)


alfons1249

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19

Sonntag, 29. Januar 2012, 08:54

Für den Minijobber allerdings ist der Job selber sehr lohnend, denn der führt nichts ab und spart den eigenen Krankenkassenbeitrag..
Das stimmt so aber auch nicht.
Selbst bei diesen sogenannten Minijobs werden nicht die maximal erreichbaren 400,-€ ausgezahlt, sondern es laufen kräftige Abzüge auf.
Auf der anderen Seite sind diese eingeschränkten Monatsarbeitszeiten auch nicht gleichmäßig verteilt. Unsere Tochter beispielsweise, die zwar einen Job hat, der für eine voll ausgebildete Kraft gedacht ist und für den sie auch ihre Ausbildung hat, muß, wenn sie die notwendigen Stunden geleistet hat, schlichtweg den Rest des Monats bzw. den nächsten Monat bezahlt zu Hause bleiben, weil der AG einfach nicht in der Lage oder auch Willens ist ihr den ihr zustehenden Vollzeitlohn zu bezahlen.
So muß sie in der Zeit, in der sie anwesend ist, für die Zeit, in der sie nicht dasein darf, die ganze Arbeit vorbereiten, damit die ständig anwesenden Hilfskräfte während ihrer Abwesenheit nur noch alles fertigmachen müssen um es dann auszugeben.
Was nicht vorbereitet werden kann, wird penibel aufgelistet, damit die Hilfskräfte diese Arbeiten mehr schlecht als recht in dieser Zeit auch tun können.
Das sind 14 Stunden, aufgeteilt auf 2 Leute..abzüglich Pausen.., maximal eine 2/3 bis 3/4 Stelle?
Du vergißt die Vor- und Nachbereitungszeiten, die zwar anfallen aber bei Deiner Berechnung nicht bezahlt werden.
Aber Pausen ? ? ? ? ? ? ?
Vor der Öffnung muß der Laden eingeräumt und gereinigt werden, danach müssen die Regale nachgeladen werden und alles gereinigt und abgerechnet werden und die Pausen bestehen aus Regale einräumen, wischen und und und . . .
Das alles kostet Zeit, denn Packer und Reinigungskräfte gibt es keine mehr in den Geschäften, das müssen die regulären Verkaufskräfte vor, während und nach der normalen Arbeitszeit selber tun.

Zitat von »Flora«

Bei einer regulären Öffnungszeit von 8-22:00 Uhr bekommst Du auch im 2- Schichtsystem keine 2 Vollzeitarbeitsstellen raus.
Da kommen bei zwei Schichten innerhalb der 14 Stunden Öffnungszeit davor und danach mindestens je eine Stunde dazu, also sind das pro Schicht gute acht Stunden, die eigentlich auch für Vollzeitkräfte sehr gut geeignet sind - aber lieber alles mit 400-Euro-Jobbern besetzen, denn die können eben mit dem Viertel des regulären Lohnes abgespeist werden.
Wenn der Arbeitsplatz eine Vollzeitkraft hergibt, wird auch eine eingestellt..
alles andere wäre Blödsinn, denn mehrere Kräfte erfordern mehr Aufwand bei der Einarbeitung, in der Lohnverwaltung.. etc..
Der AG kommt sogar finanziell entschieden besser, wenn er anstatt einer Vollzeitkraft drei Mini-Jobber einstellt.
Diese rein theoretische Sicht auf das tatsächliche Leben funktioniert eben nicht - Das Buchwissen wird immer wieder von der Praxis ad absurdum geführt, auch wenn es sich recht schön anhört . . .
Da gebe ich RedGrouper völlig Recht, wenn er schreibt:
....mit einem ordentlichen "Schichtsystem" geht das sicherlich auch.
Aber ansonsten könnte man eben auch einen regulären Teilzeitjob vergeben......will der AG aber nicht, weil angeblich zu teuer.
Somit sind wir wieder beim Missbrauch....
Der Arbeitsaufwand ist für mehrere Mini-Jobber wesentlich geringer, wie für ein paar Vollzeitkräfte, weil die ja auch noch Lohnausgleich bei Krankheit, Lohnzahlungen im Urlaub und andere Berechnungen notwendig machen, was bei den billigen Hilfskräften alles wegfällt . . . zumal diese ganzen Berechnungen ja bei den Discountern alles in der eh schon vorhandenen Firmenzentrale getan wird
Es würde also mit der Hälfte oder sogar mit einem Drittel an Vollzeitkräften funktionieren aber wie schon gesagt, will der AG das nicht, weil es Geld kostet


Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


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20

Sonntag, 29. Januar 2012, 09:09

Alfons,
seit 2006 gelten folgende Regelungen für Minijobs:

Zitat

Ab 1. Juli 2006 [Bearbeiten]

13 % Krankenversicherungspauschale (entfällt bei privat krankenversicherten Minijobbern)
15 % gesetzliche Rentenversicherungspauschale
2 % Pauschale für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
0,6 % Umlage U1 (Aufwendungsersatz für Entgeltfortzahlung bei Krankheit) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (§ 1 Abs. 1)
0,07 % Umlage U2 (Aufwendungsersatz bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (§ 1 Abs. 2)
0,10 % Umlage INSO (Insolvenzgeldumlage) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 358 - § 362)


= 30,77 % insgesamt (17,77 % bei privat krankenversicherten Minijobbern)

Zitat

Die Pauschalabgaben sind vom Arbeitgeber zu tragen, so dass der
Arbeitnehmer sein Arbeitsentgelt „brutto für netto“ erhält.
Das heißt: Bei einem ausgehandelten Arbeitslohn von 8,00 brutto bekommt der Minijobber 8,00 €, der Arbeitgeber hat Kosten in Höhe von 10,40 €.

Zitat

Für Minijobber gelten die gleichen Regelungen wie für normale Arbeitsverhältnisse. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf Feiertagsvergütung. Und auch im Kündigungsschutz macht das Gesetz für eine geringfügige Beschäftigung keinen Unterschied. Das Bundesurlaubsgesetz ist für geringfügige Beschäftigungen anwendbar und regelt den Urlaubsanspruch. Nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes genießen auch Frauen in Minijobs Mutterschutz.
Alle Zitate aus Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob
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