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Ich weiß, daß ich nichts weiß! 
Ovidia
Das glaube ich auch nicht.Selbst wenn die Ladenschlusszeiten sich nun ändern sollten, alle Geschäfte wieder um 18 Uhr schließen, die Preise werden sich dadurch bestimmt nicht ändern.
Ebenso werden die Preise bei Freigabe der Öffnungszeiten wohl nicht steigen, sie könnten sogar noch etwas fallen, weil die Geschäfte nur dann zu öffnen brauchen, wenn tatsächlich Bedarf besteht - Je nach Lage, Angebot/Nachfrage und Publikum.Ich bin überzeugt, dass deshalb niemand seine Preise senken wird.
Ich weiß, daß ich nichts weiß! 
Ja, das kann gut sein.Was ich eher befürchte, daß eine Beschränkung der Öffnungszeiten eine ganze Anzahl Arbeitsplätze kosten wird.
Glaub ich auch nicht.Ebenso werden die Preise bei Freigabe der Öffnungszeiten wohl nicht steigen,
Das kann ich mir wiederum nicht vorstellen, schrieb ich ja im letzten Artikel schon.sie könnten sogar noch etwas fallen
Ich meine, dass das im Großen und Ganzen einheitlich geregelt sein sollte.Ich denke auch, jeder Laden sollte selbst entscheiden dürfen wie lange er geöffnet hat.
Die Belegschaft kann als Einziges beurteilen wann die Kunden erscheinen und wann die Stosszeiten sind.
Das glaube ich eher nicht.Was ich eher befürchte, daß eine Beschränkung der Öffnungszeiten eine ganze Anzahl Arbeitsplätze kosten wird.
Solch eine lange Öffnungszeit halte ich für überflüssig.Bei uns gibt es einen Supermarkt der bis 24Uhr geöffnet hat
Für mich wäre ein solcher Arbeitsplatz keine Alternative.Auf jeden Fall bringt es Arbeitsplätze.Vor allem für die Frauen die nur Abends arbeiten können weil sie noch kleine Kinder haben und dann der Mann aufpassen kann.
Man sollte aber auch darüber nachdenken, welche Art von Arbeitsplätzen hier geschaffen werden.Daß die Gewerkschaften natürlich dagegen sind, sollte niemenden wundern, vergessen diese doch vollständig, daß eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten eine ganze Menge an Arbeitsplätzen schaffen könnte.
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Wohnort: Frankfurt/Main
Beruf: Leitung Fitnessstudio/Fitness Instructor/Nutritionist/Nutrition Counselor
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Statt einer Voll- oder Teilzeitkraft werden lieber mehrere "Minijobber" eingestellt
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Flora« (28. Januar 2012, 22:21)
Das stimmt so aber auch nicht.Für den Minijobber allerdings ist der Job selber sehr lohnend, denn der führt nichts ab und spart den eigenen Krankenkassenbeitrag..
Du vergißt die Vor- und Nachbereitungszeiten, die zwar anfallen aber bei Deiner Berechnung nicht bezahlt werden.Das sind 14 Stunden, aufgeteilt auf 2 Leute..abzüglich Pausen.., maximal eine 2/3 bis 3/4 Stelle?
Da kommen bei zwei Schichten innerhalb der 14 Stunden Öffnungszeit davor und danach mindestens je eine Stunde dazu, also sind das pro Schicht gute acht Stunden, die eigentlich auch für Vollzeitkräfte sehr gut geeignet sind - aber lieber alles mit 400-Euro-Jobbern besetzen, denn die können eben mit dem Viertel des regulären Lohnes abgespeist werden.
Zitat von »Flora«
Bei einer regulären Öffnungszeit von 8-22:00 Uhr bekommst Du auch im 2- Schichtsystem keine 2 Vollzeitarbeitsstellen raus.
Der AG kommt sogar finanziell entschieden besser, wenn er anstatt einer Vollzeitkraft drei Mini-Jobber einstellt.Wenn der Arbeitsplatz eine Vollzeitkraft hergibt, wird auch eine eingestellt..
alles andere wäre Blödsinn, denn mehrere Kräfte erfordern mehr Aufwand bei der Einarbeitung, in der Lohnverwaltung.. etc..
Der Arbeitsaufwand ist für mehrere Mini-Jobber wesentlich geringer, wie für ein paar Vollzeitkräfte, weil die ja auch noch Lohnausgleich bei Krankheit, Lohnzahlungen im Urlaub und andere Berechnungen notwendig machen, was bei den billigen Hilfskräften alles wegfällt . . . zumal diese ganzen Berechnungen ja bei den Discountern alles in der eh schon vorhandenen Firmenzentrale getan wird....mit einem ordentlichen "Schichtsystem" geht das sicherlich auch.
Aber ansonsten könnte man eben auch einen regulären Teilzeitjob vergeben......will der AG aber nicht, weil angeblich zu teuer.
Somit sind wir wieder beim Missbrauch....
Ich weiß, daß ich nichts weiß! 
Zitat
Ab 1. Juli 2006 [Bearbeiten]
13 % Krankenversicherungspauschale (entfällt bei privat krankenversicherten Minijobbern)
15 % gesetzliche Rentenversicherungspauschale
2 % Pauschale für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
0,6 % Umlage U1 (Aufwendungsersatz für Entgeltfortzahlung bei Krankheit) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (§ 1 Abs. 1)
0,07 % Umlage U2 (Aufwendungsersatz bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (§ 1 Abs. 2)
0,10 % Umlage INSO (Insolvenzgeldumlage) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 358 - § 362)
= 30,77 % insgesamt (17,77 % bei privat krankenversicherten Minijobbern)
Das heißt: Bei einem ausgehandelten Arbeitslohn von 8,00 brutto bekommt der Minijobber 8,00 €, der Arbeitgeber hat Kosten in Höhe von 10,40 €.
Zitat
Die Pauschalabgaben sind vom Arbeitgeber zu tragen, so dass der
Arbeitnehmer sein Arbeitsentgelt „brutto für netto“ erhält.
Alle Zitate aus Wikipedia:
Zitat
Für Minijobber gelten die gleichen Regelungen wie für normale Arbeitsverhältnisse. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf Feiertagsvergütung. Und auch im Kündigungsschutz macht das Gesetz für eine geringfügige Beschäftigung keinen Unterschied. Das Bundesurlaubsgesetz ist für geringfügige Beschäftigungen anwendbar und regelt den Urlaubsanspruch. Nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes genießen auch Frauen in Minijobs Mutterschutz.
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