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21

Mittwoch, 7. Dezember 2011, 14:46

Der Anwalt darf im Übrigen nicht warnen denn es besteht die anwaltliche Schweigepflicht.
Er kann seinem Mandanten raten die Tat nicht zu begehen, er darf aber nicht das vermeintliche Opfer benachrichtigen.
Tut er das, verliert er seine Zulassung.

Anwalt wäre für mich deshalb nicht der richtige Beruf.

So etwas zu ahnen und nicht handeln zu dürfen, könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.
=k? !/1




alfons1249

Meister

  • »alfons1249« ist männlich

Beiträge: 2 565

Wohnort: habe ich noch

Beruf: habe ich mehrere

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22

Mittwoch, 7. Dezember 2011, 14:57

So etwas zu ahnen und nicht handeln zu dürfen, könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.
Nun,
so etwas luxuriöses, wie ein Gewissen, haben Anwälte (Verteidiger insbesondere) tatsächlich nicht, denn sonst würden sie nicht wider besseren Wissens Schwerverbrecher verteidigen.
Ich bin ja schon immer der Meinung, daß Anwälte (oder genauer: Strafverteidiger) nur vor Gericht darauf zu achten haben, daß der Angeklagte einen fairen Prozeß bekommt und mehr nicht.
Wissen ist Macht aber nichts wissen macht nichts!


!WQ


!WQ Ich weiß, daß ich nichts weiß! !WQ

23

Mittwoch, 7. Dezember 2011, 17:39

Alle über einen Kamm scheren sollte man aber auch nicht.
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen. Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen. -+=

24

Mittwoch, 7. Dezember 2011, 18:23

So etwas zu ahnen und nicht handeln zu dürfen, könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.
Ginge mir wohl auch so.

Theologen gehts ebenso. Die bekommen oftmals die schlimmsten Dinge anvertraut und dürfen nichts weitergeben.
Selbst ein anonymer Anruf bei der Polizei wäre strafbar.

so etwas luxuriöses, wie ein Gewissen, haben Anwälte (Verteidiger insbesondere) tatsächlich nicht
So kann man das nicht sehen alfi, ein Gewissen haben sie schon ( die meisten zumindest ).
Sie haben nun mal einen Eid abgelegt der besagt, sie haben ihren Mandanten nach bestem Wissen und Gewissen zu verteidigen, egal was er/sie angestellt hat.
Jeder Mensch, in Deutschland, hat das Recht auf einen ordentlichen Prozeß, so ist das Gesetz.
Die Menschen sind grob in drei Kategorien einzuteilen:
Die Wenigen, die dafür sorgen, das was geschieht.
Die Vielen, die zuschauen, wie was geschieht
und die überwältigende Mehrheit die keine Ahnung
hat, was überhaupt geschieht.


( Weihöfer )
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